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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:48:03 *
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Autor Thema: Wann kann ich mit der Wohlverhaltensperiode rechnen  (Gelesen 279 mal)
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Henrik-Frank
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« am: 22. Januar 2012, 13:12:24 »

Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage wann kann ich in etwas mit der Wohlverhaltensperiode rechnen??

Zu den Fakten
Insoeröffnung in 09/2010
Regelinsolvenz- allerding als Einzelunternehmer daher private Haftung (private+betriebliche Schulden sind gemeinsam in die Insolvenz gegangen)
Masse: Keine , 0 Euro
Unterhaltspflicht: 3 minderjährige Kinder
Nettoverdienst: nur ca. 1150,00 Euro - in Vollzeit, Einzelhandel
Forderrungen ca 99000 Euro
Restschuldbefreiung wurde beantragt

Mein Insolvenzverwalter hat mir schon von vornerein klar gemacht das er sich keine Zahlungen von mir verspricht aufgrund des hohen Selbstbehaltes von über 1800,00 Euro Netto.

Kann mir jemand weiter helfen, ich gehe davon aus das es bei einer Regelinsolvenz mit beantragt der RSB länger bis zur Wohlverhaltensperiode dauert, muss ich aber in meinem Fall in der keine Masse besteht und noch kein Cent gepfändet wurde auch mit einem verlängerten Insolvenzverfahren bis zur Aufhebung rechnen??

Vielen Dank Frank
Gespeichert
Insoman
Moderator
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Beiträge: 564

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« Antworten #1 am: 22. Januar 2012, 14:06:05 »

Im vereinfachten Verfahren (Verbraucher) muss mit 12-18 Monaten bis zur Aufhebung gerechnet werden..
Trotz eröffneter Regelinsolvenz sehe ich keinen Grund, aus diesem Zeitrahmen auszuscheren, wenn nicht etwa noch Vermögensverwertungen im Raum stehen..
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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