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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 23:47:25 *
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Autor Thema: Wann sind Schulden verjaehrt?  (Gelesen 828 mal)
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Glaeubigerschreck
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« am: 07. August 2005, 16:29:00 »

Hallo Leute, habe bei Durchsicht  meiner Gläubiger festgestellt, dass ich eine Reihe von Gläubigern habe, die ihre Forderung seit 1995 nicht mehr gestellt haben, damals noch nicht mal einen Anwalt oder ein Inkasso Unternehmen beauftragt haben.
Sind diese Schulden jetzt verjaehrt oder koennen diese immer noch eingefordert werden?
Dann habe ich welche, die damals zwar einen Anwalt beauftragt hatten
und Vollstrckungsbescheid geschickt haben sich dann aber nicht mehr gemeldet, auch auf Anfrage von mir nicht.
Der Anwalt teilte mir led. mit dass er die Unterlagen an die Fa. weitergeleitet habe, da er als Vertreter raus sei.
Habe aber seitdem nie mehr was von der Fa. gehoert :-D
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« Antworten #1 am: 08. August 2005, 00:49:00 »

Falls Sie keine Insolvenz angemeldet haben, gilt ein vollstreckbarer Titel
30 Jahre lang. Diese haben 30 Jahre ein Recht auf Kontopfändung, falls Sie
ein Konto auf ihren Namen haben und das kann einem von jetzt auf nachher das
\"Genick\" brechen.
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ThoFa
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« Antworten #2 am: 09. August 2005, 10:44:00 »

Hallo,

erstere, also die Forderung ohne Vollstreckungstitel dürften verjährt sein. Zweitere, also die Forderungen mit Vollstreckungstitel könnten verwirkt sein.

Beides kann ohne Detailskenntnisse der Forderungen nicht beurteilt werden.

MfG

ThoFa
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Glaeubigerschreck
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« Antworten #3 am: 11. August 2005, 15:07:00 »

Vielen Dank fuer die Antworten!
Naehere Details, denn ich denke das koennte auch fuer andere Leser hier interessant sein.
1. Ich habe da einige Leute die damals kraeftig mitverdient haben, dann aber als Schwierigkeiten kamen haben die mich im Stich gelassen; das war 1995..Da die dann auch wussten, dass ich wohl zahlungsunfähig bleiben werde haben manche dann noch eine Mahnung geschickt oder sich auch gar nicht mehr gemeldet.
Also die letzte Mahnung war auch 1995, keiner von diesen Glaeubigern hat je einen Titel erwirkt oder einen Anwalt bemueht.
Als dann 2001 zur Regulierung meiner Finanzen alle Glaeubiger angeschrieben wurden, haben diese sich nicht mehr zurückgemeldet.
Denkt ihr nicht auch, das ich diese Glaeubiger ausbuchen kann?
2.Dann habe ich noch zwei Glaeubiger die selbst Konkurs gemacht haben.Haben sich seit dem Anschreiben von 2001 auch nicht mehr gemeldet.
Allerdings liegen mir in diesen Fällen Schuldtitel gegen mich vor
8-)
Freue mich ueber jeden gutgemeinten Tipp!
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 11. August 2005, 15:07:00 »


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