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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:51:48 *
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Autor Thema: Warenbestand  (Gelesen 733 mal)
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katinka11
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« am: 18. Dezember 2008, 23:28:25 »

Hallo!
Ich bin neu hier und erhoffe mir so sehr Antwort, weil ich schon gar nicht mehr schlafen kann..  Oh_no
Ich hatte ein Geschäft, und musste aus wirtschaftlichen Gründen schliessen. Die Ware habe ich bei einer Freundin untergebracht. Der Warenwert ist ca. 14-15000 € und ist immens viel. ich bin seit Wochen damit beschäftigt, die Ware zu sortieren und zu verpacken.
Ich fühle mich nach der ganzen Geschäftsphase und dann dieser Aktion mittlerweile ziemlich fertig, kann körperlich und seelisch echt nicht mehr. Ich werde seit November von der Schuldnerberatung betreut, die mir nun geraten hat, ich soll einen Regelinsolvenzantrag stellen. Jetzt meine Frage: WER veräussert die Ware. Muss ICH das dann machen.. ich hab echt Angst davor, ich kann schon nämlich langsam nicht mehr.  Ich habe jetzt fast 3 Jahre ohne Urlaub durchgearbeitet und natürlich nicht nur 8 std. am Tag. Und im September hatten wir noch einen Todesfall in der Familie. Wer nimmt die Ware an sich, denn sie kann nicht immer bei meiner Bekannten bleiben und bin ich für den Verkauf der Ware zuständig oder der Insolvenzverwalter..
Ich hoffe, auf eine baldige Antwort von Euch, wäre echt schön, wenn ich noch ein paar schöne Weihnachtstage ohne Kopfterror hätte..
Alles Liebe und DANKE im voraus!
K.
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 19. Dezember 2008, 00:02:04 »

Hallo,

überlassen Sie das dem Verwalter.

MfG

ThoFa
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katinka11
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« Antworten #2 am: 19. Dezember 2008, 00:08:15 »

Hallo lieber Moderator!
Vielen dank für die Antwort! Also, kann der Verwalter sich weigern die Ware unterzubringen und zu verkaufen? Kann er sagen "nein, ich verwalte das nur, du musst es selbst verkaufen"???
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 19. Dezember 2008, 00:36:48 »

Hallo,

der Verwalter hat das Vermögen zu sichern und damit auch die Ware. Wenn er das zeug nicht anholen will, soll Ihnen Ihre Freundin ihm eine Frist setzen. Der kümmert sich schon darum.

MfG

ThoFa
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katinka11
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« Antworten #4 am: 19. Dezember 2008, 06:11:14 »

Das wäre ja super! Kann mir jemand genau beschreiben, wie das läuft mit der Regelinsolvenz und der Ware?
Also so wie ich nachgelesen habe, ist er verpflichtet darüber eine Liste anzufertigen und es vor dem Schuldner (mir) und den Gläubigern zu sichern. Wo geht er denn dann mit der ganzen Ware hin?? (es sind 2 Räume befüllt)
Also hätte ich nun gar nichts mehr mit der Ware und dem Zählen und Verkaufen am Hut?
Oder gibt es Ausnahmefälle, denn meine Schuldnerberatung (Caritas) meinte, dass es sein könne, dass er zu mir meint, ich solle versuchen das zu verkaufen..
Wer weiss da Näheres drüber und kann auch ein paar Sätze dazu schreiben.. Das wäre super!
DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!  hi
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Dezember 2008, 06:11:14 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 19. Dezember 2008, 08:57:05 »

Mehr als ThoFa geschrieben hat, bedarf es nicht. Es ist alles gesagt. Sie haben die Insolvenz und können sich jetzt endlich entspannt zurücklehnen. Bei einem Warenwert von 15.000 EUR wird sich der Verwalter ganz sicher darum kümmern!

Durchatmen, aufhören zu sortieren und hinsetzen, entspannen.
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dobberstein
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« Antworten #6 am: 19. Dezember 2008, 12:30:10 »

Frohe Weihnachen !
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pd
Feuerwald
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« Antworten #7 am: 19. Dezember 2008, 18:47:49 »

Ich hatte ein Geschäft, und musste aus wirtschaftlichen Gründen schliessen .... Ich werde seit November von der Schuldnerberatung betreut, die mir nun geraten hat, ich soll einen Regelinsolvenzantrag stellen.

-> Sie schreiben, Sie mussten Ihr Geschäft schließen? Besteht das Gewerbe formal noch? Wo von Leben Sie derzeit? Nur zur eigenen Sicherheit, hat die Schuldnerbarung geprüft, ob Sie das Regelinolvenz beantragen können (§ 304 InsO)?
 

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katinka11
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« Antworten #8 am: 20. Dezember 2008, 12:23:06 »

Ich hatte ein Geschäft, und musste aus wirtschaftlichen Gründen schliessen .... Ich werde seit November von der Schuldnerberatung betreut, die mir nun geraten hat, ich soll einen Regelinsolvenzantrag stellen.

-> Sie schreiben, Sie mussten Ihr Geschäft schließen? Besteht das Gewerbe formal noch? Wo von Leben Sie derzeit? Nur zur eigenen Sicherheit, hat die Schuldnerbarung geprüft, ob Sie das Regelinolvenz beantragen können (§ 304 InsO)?
 



Hallo Feuerwald!
Ja, ich musste das Geschäfts schliessen, die Ware steht bei einer Freundin. Gewerbe ist zum 15.10. abgemeldet. Und ich beziehe im Augenblick Harz4-Bezug. Also, es war so: eigentlich wollten wir die Verbrauerinsolvenz anmelden. Das hätte sich jetzt noch einige Monate hingezogen. Vorletzten Freitag hat mich die Schuldnerberatin angerufen, sie hätte sich mit einem Kollegen besprochen und ich soll einen Regelinsolvenzantrag stellen. Dem ist aber noch nicht stattgegeben worden, denn ich habe ihn erst vor ein paar Tagen gestellt. Ich nehme an, das wird vor Weihnachten dann nichts mehr.
Danke!
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katinka11
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« Antworten #9 am: 20. Dezember 2008, 12:25:37 »

Frohe Weihnachen !

Danke! Ebenso!  cheesy
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Tags: Warenlager  Insolvenzmasse  Warenbestand 
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