Hallo,....
Gibt es eigentlich irgendwelche Fristen, an die sich auch ein Amtsgericht halten muß oder kann man sich dort einfach dann mit einem Fall beschäftigen, wenn die Kaffeekanne mal gerade leer ist?
nein und ja, vielleicht ist es aber auch die Teekanne.
Im allgemeinen(Verwaltungsvorschriften) spricht man von Zeitnah.
§300 InsO sieht auch keine Fristen vor.
§ 300
Entscheidung über die Restschuldbefreiung
(1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
Vielleicht richten Sie eine Schriftliche Anfrage an das Gericht mit dem Hinweis, dass Ihr Dienstherr eine Bestätigung möchte, da sonst ist ihr Arbeitsplatz zur Disposition steht.