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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:52:08 *
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Autor Thema: Wartezeit für neuen InsO-Antrag  (Gelesen 424 mal)
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waldi
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« am: 03. Januar 2010, 19:41:59 »

Hallo liebes Forum,

am 19.11.2008 wurde der am 2.11.2007 eingegangene Antrag auf Insollvenzeröffnung (IN) mangels Masse abgewiesen.
Am 22.10.2008 war um Kostenvorschuss von 3.500€ gebeten worden, was nicht gezahlt wurde.
Am 2.9.2008 war der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (u.a. wg. mangelhafter Mitwirkungspflicht) abgewiesen worden.

Zwei Fragen:
1. Wann kann ein erneuter Antrag gestellt werden?
2. Würde der Schuldner die 3.500Tsd. € aufbringen, bekäme er sie (vorranging) aus der späteren Masse zurück? (monatlicher Pfändungsbetrag derzeit ca. 130€.
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 03. Januar 2010, 22:02:31 »

1. Wann kann ein erneuter Antrag gestellt werden?

- eine Wartezeit ist mir hier nicht bekannt.


2. Würde der Schuldner die 3.500Tsd. € aufbringen, bekäme er sie (vorranging) aus der späteren Masse zurück? (monatlicher Pfändungsbetrag derzeit ca. 130€.

- nein, ich denke nicht.
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paps
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« Antworten #2 am: 03. Januar 2010, 22:49:31 »

Mir scheint damals einiges schief gelaufen zu sein.

Grundsätzlich wäre auch ein erneuter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich, sofern mindestens 1 Gläubiger mehr vorhanden ist.
Mit dem Antrag sollte ein erneuter Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden, oder dies nur für den Eröffnungaantrag gemacht werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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