Ich kann mich auch irren, aber ich glaube mit außergerichtlicher Einigungsversuch ist der gemeint, denn man benötigt wenn man in die Insolvenz gehen möchte.
Jemand der dafür autorisiert ist muss das bestätigen (dass dieser gescheitert ist)
Dafür gibt es auch gewisse Richtlinien und ich meine mich zu erinnern, dass wenn ein Gläubiger bei 2 oder 3 mal Anschreiben nicht reagiert, man dies auch als "Scheitern" betrachten kann ( also dieser eine )
Da Du aber nicht in die Insolvenz möchtest, brauchst Du auch keine Person die Dir den AEV bestätigt.
Wichtig wäre für Dich zu eruieren, ob Du eine Summe X zusammenbekommen könntest. Ohne "jahrelanges" Sparen.
Lassen Dich denn derzeit die Gläubiger in Ruhe?
Du musst bedenken dass jeden Monat deine Schulden wachsen. Da nutzt Dir die Aussicht auf eine "Rentenwohnung" auch nicht viel. Denn wenn Du die Schulden bis zur Rente noch hast (oder bis Abzahlung der Wohnung) - dann freuen sich die Gläubiger...
Die werden dann versuchen irgendwie an ihr Geld zu kommen. Sei es mit Zwangversteigerung, Pfändung der Mieten etc.pp.
Was konnte der Anwalt denn bisher erreichen? Sind denn überhaupt welche einigungsbereit und wenn ja mit welcher Summe wären sie zufrieden?
Später kommen die Profis

Die wissen sicherlich einiges zu ETW und Inso usw.
Was nimmt denn der Anwalt für ein Honorar für den ganzen "Spass"?
lg
smallville