Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:52:27 *
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Autor Thema: Warum nicht für jeden verständlich  (Gelesen 597 mal)
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LaLoba
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« am: 14. Januar 2012, 09:42:18 »

Leute, Leute, warum können studierte Menschen nicht so schreiben, das Betroffene das verstehen- es geht doch um sie, oder?

Nach Wohnungsbrand und schwerer Erkrankung wurde ich 90% behindert und da keine Familie mehr, blieb nur der Weg in eine private Insolvenz.
Begonnen hat das Januar 2010...Alles soweit gut.
Habe eine wunderbare Treuhänderin, bei der meine eigene Angst ist, dass sie das Spagat zwischen Menschlichkeit und Rechtsprechung irgendwann nicht mehr verkraftet...
Alleine wegen Ihr bin ich sehr kooperativ, auch wenn ich mir niemals die Regie aus der Hand nehmen lasse.
Ich bin nach dem Desaster 1200 km zurück in meine Heimat- und konnte mich endlich von allem erholen.
Eine erhöhte Pfändungsfreigrenze zwecks Behinderung wurde zwar von allen Seiten (Gericht und Treuhänderin) bejaht, aber nie festgelegt, da alle sozialpsychologischen Gutachten abgewimmelt worden sind.
Und eine Neuanschaffung aufgrund Verlust durch Brand- und zwar von allem, wird nicht als Mehrbedarf anerkannt.
Meine Treuhänderin und ich haben 100 Euro an Zahlung vereinbart, und da trotz früher Rente auf 400 Euro beschäftigt, wurden die fast regelmäig gezahlt.

Alles wirklich in Ordnung- komme wunderbar zurecht.

Freitag, der 13- der Beschluss kommt.Ich stehe unverständlich vor einem Deutsch, das mich zwar betreffen soll, aber nicht in meiner Sprache geschrieben ist.

Meine Treuhänderin erkrankt, mein damaliger Anwalt ins Ausland.. keiner kann meine Fragen beantworten.
Also auf dem Weg.

Verfahren schriftlich beendet:
Bedeutet die Einleitung der sogenannten Wohlbehaltsphase- oder sehe ich das falsch.

Noch mal 6 Jahre? was ja dann 8 Jahre Insolvernz bedeutern würde.

Dann wurde ein Festsetzungsbetrag gemäß Vergütungsantrag in Höhe von  1338 Euro festgesetzt und angedeutet, dass diese Verfahrenskosten gestundet sind, und die
oben genannten Beträge, nehme an, diese 1338 Euro zu überweisen sind.
 
Was bedeutet dies, dass ich nun 1338 Euro, woher auch immer zahlen muss.
Wie soll das gehen.

Kann mir das irgerndjemand und zwar verständlich deuten...
Danke

LaLoba
 
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horst69
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« Antworten #1 am: 14. Januar 2012, 09:53:14 »

Keine Panik !

Der Beschluss übersetzt:

Das Insolvenzverfahren wurde schriftlich beendet. Du gehtst nun automatisch in die Wohlverhaltensperiode.

Die Dauer der 6 Jahre laufen ab dem Eröffnungsdatum !
Wenn du schon 2 Jahre rum hast, kommen noch 4.

Die Verfahrenskosten sind, wie du geschrieben hast, gestundet.
Das bedeutet:

Die Kosten NACH der Restschuldbefreiung fällig, aber keine Angst, Ratenzahlung/ weitere Stundung möglich !
Wenn du innerhalb der WVP kleinere Beträge zahlen kannst, werden die auf die Kosten angerechnet und du hast nach dem Verfahren nicht mehr die komplette Summe!
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LaLoba
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« Antworten #2 am: 14. Januar 2012, 10:00:08 »

Lieber Horst,

danke, danke- Du rettest mein Wochenende und meine nächste Nacht.
Ja, diese ganzen Thehem haben Ängste entstehen lassen- aber ich danke Dir..
nicht nur für eine einfache, klare und verständliche Antwort
nette Zeilen
sondern auch einer klaren Sprache.

Sei ganz lieb gegrüßt von einer starken Frau

Maryah
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paps
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« Antworten #3 am: 14. Januar 2012, 23:26:33 »

Ich sehe das auch so.
Das eigentliche Verfahren zur Restschuldbefreiung geht seinen normalen Gang.

Die Kosten werden bei Stundung aus der Gerichtskasse bezahlt.
Da Sie aber bereits eigene Beiträge eingezahlt haben, erfolgt eine Verrechnung damit.

Mögliche offene Kosten können am Ende gezahlt oder erneut gestundet werden.

PS:
War das verständlich? Ich habe studiert.  wink
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
LaLoba
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« Antworten #4 am: 15. Januar 2012, 08:26:18 »

herzlichen Dank, lieber Paps- ja klare Aussage.
Du hast studiert- und damit bewiesen, wie einfach es sein kann, auch damit klare, verständliche Aussagen zu machen.
Babylon sollte vorbei sein und wenn wir alle um Verständigung ringen, ist es um so trauriger, dass so erneute Barrieren aufgebaut werden.

Jede Instanz besteht aus Menschen und das sollten sie vorrangig auch bleiben.

ein schönes Wochenende Dir.

LaLoba
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. Januar 2012, 08:26:18 »



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Tags: Privastinsolvenz  Eröffnungsbeschluss 
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