Momentle mal, das ist nicht der Gläubigeranwalt! Ich hab mich da ein bisschen falsch ausgedrückt. Meine Insolvens-Anwältin hat mir einen Brief geschickt, in dem eine vorbereitete Vollmacht enthalten war. Diese Vollmacht hat die Gläubier-Bank ausgestellt, bei der ich Schulden hab. Und in dieser Vollmacht stand dieser Wortlaut drin "Rückführung des Sollsaldos". (Die Anwältin hat mich gebeten, diese Vollmacht zu unterschreiben und an sie zurückzusenden, was ich gestern getan habe.)
Ich muss dazu noch was sagen:
Ich habe bei dieser Bank (die DKB) ein Darlehens-Konto und ein Girokonto mit Visakarte. Beide Konten (Giro- und Visa) hab ich selbst auf Null gesetzt, weil ich diese Konten nicht mehr benutze. Nun habe ich gesehen, dass seit dem 1. April ein minus auf dem Girokonto von 10 Cent entstanden ist durch die Abschlussabrechnung, wahrscheinlich ist das der Grund.

(Ach ja, soll ich dieses Minus selbstständig ausgleichen oder lieber nicht?)
Ich hoffe, ich hab mich jetzt richtig ausgedrückt.
Schönen Gruß