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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:14:52 *
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Autor Thema: Was bedeutet das denn? - Rückführung des Sollsaldos  (Gelesen 3293 mal)
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nicky
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« am: 05. April 2009, 14:55:19 »

Hallo und Guten Tag,

ich habe von meiner Gläubiger-Bank einen Vollmachts-Vordruck bekommen mit folgendem Wortlaut:  undecided

hiermit befreie ich die Bank X ausdrücklich vom Bankgeheimnis und bitte Auskünfte zum oben genannten Konto hinsichtlich der Kontoeröffnung, getätigten Umsätze und Rückführung des Sollsaldos an RA X.

Was bedeutet das denn? - Rückführung des Sollsaldos? Wollen die wissen, was ich mit dem Geld alles gemacht habe? Oder wie ist das zu verstehen?  dntknw

Danke für Eure Antwort.
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paps
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« Antworten #1 am: 05. April 2009, 22:10:16 »

Warum sollten Sie der Bank eine Vollmacht für den Gläubigeranwalt geben, die es diesem ermöglicht allle Kontobewegungen nachzuvollziehen.

Wird der Sollsaldo nicht zurückgeführt (ausgeglichen) liegt der Verdacht nahe, dass der Anwalt Betrug wittert / oder zumindest Zahlungsunfähigkeit.

Teilen Sie der Bank mit, dass sie das nicht unterschreiben werden und von der Bank erwarten, dass diese sich auch an das Bankgeheimnis hält.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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nicky
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« Antworten #2 am: 05. April 2009, 22:46:56 »

Momentle mal, das ist nicht der Gläubigeranwalt! Ich hab mich da ein bisschen falsch ausgedrückt. Meine Insolvens-Anwältin hat mir einen Brief geschickt, in dem eine vorbereitete Vollmacht enthalten war.  Diese Vollmacht hat die Gläubier-Bank ausgestellt, bei der ich Schulden hab. Und in dieser Vollmacht stand dieser Wortlaut drin "Rückführung des Sollsaldos". (Die Anwältin hat mich gebeten, diese Vollmacht zu unterschreiben und an sie zurückzusenden, was ich gestern getan habe.)

Ich muss dazu noch was sagen:
Ich habe bei dieser Bank (die DKB) ein Darlehens-Konto und ein Girokonto mit Visakarte. Beide Konten (Giro- und Visa) hab ich selbst auf Null gesetzt, weil ich diese Konten nicht mehr benutze. Nun habe ich gesehen, dass seit dem 1. April ein minus auf dem Girokonto von 10 Cent entstanden ist durch die Abschlussabrechnung, wahrscheinlich ist das der Grund.  huh  (Ach ja, soll ich dieses Minus selbstständig ausgleichen oder lieber nicht?)

Ich hoffe, ich hab mich jetzt richtig ausgedrückt. 

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paps
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« Antworten #3 am: 13. April 2009, 19:31:55 »

Sie brauchen das Minus nicht ausgleichen.
Zur Vollmacht, dass ist in diesem Fall normal, obwohl der IV ja theoretisch ihr Vermögensverwalter ist und somit auch Auskünfte ohne Vollmacht bekommen dürfte.
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