Gerichtliche Auflage an den Treuhänder
Das Gericht gibt den Treuhänder auf, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten, erstmals am 01.03.2009, sofern nicht vorher bereits der Schlussbericht eingereicht werden kann.