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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 00:44:13 *
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Autor Thema: Was bedeutet das für mich???  (Gelesen 229 mal)
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gelb40
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« am: 08. September 2008, 17:39:59 »

Liebe Forumleser, habe heute eine Niederschrift über die Beschlussfassund der Gläubigerversammlung und das Ergebnis der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren bekommen.

Folgender Wortlaut:

In dem Insoverfahren über das Vermögen ........... ist mit Beschluss vom ........ das schriftl.Verfahren angeordnet worden. Es wurde festgestellt, dass die öffentl.Bekanntmachung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Das Gericht stellt fest, dass die Vorlage der Unterlagen nach den §§ 151 bis 153 Inso entbehrlich ist, da die Treuhänderin vor dem Prüfungsstichtag dem Gericht gegenüber bestätigt hat, dass nach ihren Feststellungen die bisher vom Schuldner eingereichten Verzeichnisse nach § 305 Abs.1 Nr.3 InsO vollständig und richtig sind.
Ein Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung sowie die Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs.2 InsO liegen vor.

Beschlüsse der Gläubigerversammlung
Bis zum Stichtag, dem .......... sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen.
Als Ergebnis wird festgehalten:
Rechtsanwalt ..... wird als Treuhänder beibehalten.
Es wird kein Gläubigerausschuss bestellt.
Ein Anderkonto wurde zwechs Vermeidung unnötiger Kosten nicht eröffnet, da keine Massezuflüsse ersichtlich sind. Der Treuhänder wird ermächtigt Anderkonten und Festgeldkonten anzulegen.

Gerichtliche Auflage an den Treuhänder
Das Gericht gibt den Treuhänder auf, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten, erstmals am 01.03.2009, sofern nicht vorher bereits der Schlussbericht eingereicht werden kann.

ForderungsprüfungDas Gericht stellt fest, dass die Tabelle mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden rechtzeitig in der Geschäftsstelle des Inso-Gerichtes zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden ist.
Gegen die ggf.gleichzeitige Mitprüfung der erst nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde kein Widerspruch eingelegt.
Die bis zum Ablauf der Forderungsanmeldefrist am 01.08.08 und ggf. nachträglich angemeldeten Forderungen sind Gegenstand des heutigen Prüfungstermins.

Die bis zum Prüfungsstichtag bei Gericht eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen wurden gesichtet. Das Ergebnis der Prüfung wurde unter dem heutigen Datum in die Insolvenztabelle eingetragen.

Wie geht es denn nun weiter?
Gespeichert
paps
Moderator
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Beiträge: 2549

Danke
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« Antworten #1 am: 08. September 2008, 20:34:08 »

Gerichtliche Auflage an den Treuhänder
Das Gericht gibt den Treuhänder auf, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten, erstmals am 01.03.2009, sofern nicht vorher bereits der Schlussbericht eingereicht werden kann.

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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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