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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:18:11 *
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Autor Thema: Was darf IV bei Forderungen aus einem Unfall einbehalten?  (Gelesen 1067 mal)
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« am: 13. Januar 2010, 15:01:43 »

Hallo Miteinander!   thumbup

Bin seit heute neu und habe einige Fragen:

Ich habe am 04.01.2006 einen Unfall erlitten. Im März 2006 ist IN eröffnet worden, verheiratet, Ehemann mit Einkommen. Aufgrund der IN hat mich uniVersa Versicherung, bei der ich 10 Jahre im Außendienst war, rausgeschmissen. Folge war kein Einkommen.

Aus meiner Unfallversicherung habe ich 639 Euro Unfallkrankentagegeld erhalten, bzw. dieses wurde dem IV direkt überwiesen. Ist das rechtens?

Jetzt getrennt lebend, möchte ich aus diesem Unfall Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Gericht über meinen Anwalt geltend machen. Dass der IV das Geld kassiert wenn der Prozess gewonnen wird, ist mir klar. Aber wie sieht es mit den mir entstandenen Kosten aus? Ich hatte eine SB in der priv. Krankenversicherung, Fahrtkosten zum Arzt (2006) sowie jetzt Anwaltskosten für den Teil den der Rechtsschutz nicht übernimmt. Habe ich Anspruch auf die Auszahlung der Kosten? Kann ich auch die Klage wieder zurückziehen?

Bin dankbar für jeden Tipp.

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« Antworten #1 am: 13. Januar 2010, 15:22:31 »

Im März 2006 ist IN eröffnet worden

- läuft das Insolvenzverfahren noch?
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« Antworten #2 am: 13. Januar 2010, 15:26:41 »

Hallo!

Ja IN läuft noch, bzw. es war der Schlusstermin wegen der Restschuldbefreiung am 11.11.2009, Beschluss über RSB liegt vor.
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« Antworten #3 am: 13. Januar 2010, 16:05:51 »

es war der Schlusstermin wegen der Restschuldbefreiung am 11.11.2009, Beschluss über RSB liegt vor.

- nach Aufhebung des Indsolvenzverfahrens würde eine dann eingeklagte Summe (Schadenersatz - Schmerzensgeld) m.E. dem Schuldner zufallen.

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« Antworten #4 am: 13. Januar 2010, 16:17:23 »

Hmm, verstehe ich nicht ganz. Die IN bzw. WVP? läuft noch bis 2012. Die Frist der Verjährung ist 3 Jahre, also musste die Klage Ende 2009 beim Gericht sein.
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« Antworten #4 am: 13. Januar 2010, 16:17:23 »



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« Antworten #5 am: 13. Januar 2010, 16:35:05 »

"Hmm, verstehe ich nicht ganz. Die IN bzw. WVP?"

a) das Insolvenzverfahren, in dem Vermögen (auch Schadenersatz) zur Masse gezogen wird

b) das Restschuldbefreiungsverfahren, in dem - nach Aufhebung des a) Insolvenzverfahrens nur noch die pfändbaren laufenden Bezüge an den TH abgetretzen sind.

Es kommt also drauf an, wann solches "Vermögen" dem Schuldner zufällt.
Im (noch) laufednen Insolvenzverfahren ist es massezugehörig, in der WVP nicht mehr, da es nicht von der Abtretung des TH erfasst wird.




 
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« Antworten #6 am: 13. Januar 2010, 17:38:50 »

Vielen vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen.
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« Antworten #7 am: 13. Januar 2010, 19:16:49 »

Bei bestimmten Schadensersatzansprüchen gibt es längere Verjährungsfristen. Außerdem führt das Insolvenzverfahren zur Hemmung der Verjährungsfrist, d.h. die Verjährung verlängert sich um die Laufzeit des Insolvenzverfahrens, bei Ihnen über drei Jahre.

Aber der Unfall war noch vor Verfahrenseröffnung. Damit ist mögl. der Anspruch auch vorher entstanden. Er hätte dann zur Insolvenzmasse gezählt.
Wenn der Anspruch dem IV nicht bekannt war, unterliegt er m.E. der Nachtragsverteilung. Wird diese angeordnet, ist es Aufgabe des IV, die Forderung einzuklagen. Er trägt dann auch die Kosten.

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« Antworten #8 am: 14. Januar 2010, 12:25:17 »

Moin, moin,

danke für den Hinweis. Ich habe jetzt den Anhörungsbogen durchgesehen und festgestellt, dass ich den Unfall und meine Forderungen auf Schadensersatz angegeben habe. Damals war allerdings die Höhe der Forderung noch nicht bekannt, da die Dauer und die Kosten der Behandlung noch nicht absehbar waren. Die Invalidität wurde 2007 festgestellt. Dies wusste der TH auch, da er die Invaliditätsleistung kassiert hat. Bezüglich meiner Forderung ist also der TH nicht tätig geworden.
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« Antworten #9 am: 14. Januar 2010, 19:18:19 »

Aha, bei dem Stand der Dinge hätte meiner Meinung nach bei Verfahrensabschluss die Gläubigerversammlung über die Forderung befinden müssen oder der IV hätte sich die Nachtragsverteilung vorbehalten lassen können.
Ist beides nicht der Fall, gehört die Forderung m.E. wieder Ihnen. Sie müssen dann natürlich auch die Kosten für das Einklagen tragen oder PKH beantragen.

Die Hemmung muss ich allerdings zurücknehmen, die gilt leider nur für die Gläubigerseite.
Ihre Verjährung verlängert sich damit doch nicht.
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« Antworten #10 am: 15. Januar 2010, 11:19:34 »

Moin, moin!

Danke!!!

Ich möchte gegen meinen IV/TH vorgehen, ich denke der hat zu viel an "Gage" aus der Masse entnommen und nichts getan außer zu kassieren. Ich möchte nun, bevor ich einen Fachanwalt für Insolvenzrecht beauftrage im Vorab die Paragrphen zu dem Thema Schadenersatz durchlesen. Wer kann mir die Paragraphen nennen wo das alles drin steht und wer kann mir einen guten Fachanwalt empfehlen im Raum München. Ich wohne zwar in der Nähe von Regensburg, ich denke aber es ist nicht so sinnvoll in Rgb einen Anwalt zu beauftragen, da mein IV aus Regensburg kommt.
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« Antworten #11 am: 15. Januar 2010, 14:32:02 »

Ich möchte gegen meinen IV/TH vorgehen, ich denke der hat zu viel an "Gage" aus der Masse entnommen und nichts getan außer zu kassieren. Ich

- öhm, wie kommen Sie denn darauf? Und wo ist Ihnen der Schaden entstanden? Wenn, dann haben die Gläubiger den Schaden. So ganz kann ich Ihren Gedanken nicht nachvollziehen.

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« Antworten #12 am: 15. Januar 2010, 16:51:31 »

Der IV hat der Masse ca. 11000 Euro beigetrieben. 3000 Euro als Freikauf meines Autos, welches ich damals noch zur Aufrechterhaltung meiner selbständigen Tätigkeit brauchte, 7350 Invaliditätsleistung der Unfallversicherung (für den Unfall wird jetzt Schadenersatz/Schmerzebsgeld eingeklagt, Gerichtstermin 22.01.2010, Forderung soll bei Erfolg auf das Konto des IV überwiesen werden), ca. 600 Euro Krankentagegeld aus der Unfallversicherung (obwohl ich zu dieser Zeit gar kein Einkommen mehr hatte). Er hat sich aus der Masse einen Vorschuss auf seine Vergütung in Höhe von 3000,30 € genommen. Weiterhin wurde die Vergütung lt. Beschluss vom Amtsgericht auf zusätzlich 5275,77 € zuzüglich 1318,94 € für Auslagen. Sind insgesamt 9595,01 €. Somit ist die Masse verbraucht, das hat der IV auch so bei der Gerichtsverhandlung über die Restschuldbefreiung geäußert. Die Gläubiger kommen also nicht zu Schaden, da die "Gage" des IV alles aufgezehrt hat. Getan hat er fast nichts.
Meine Schadenersatzforderung wegen dem Unfall habe ich im Anhörungsbogen eingetragen, also nicht verschwiegen. Der IV hääte sich hier bemühen müssen, hat er aber nicht.
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« Antworten #13 am: 15. Januar 2010, 19:48:36 »

"(für den Unfall wird jetzt Schadenersatz/Schmerzebsgeld eingeklagt, Gerichtstermin 22.01.2010, Forderung soll bei Erfolg auf das Konto des IV überwiesen werden),"

Das verstehe ich jetzt nicht ganz, passt irgendwie nicht zu dem bisherigen.

Gegen den Vergütungsbeschluss hätten Sie sofortige Beschwerde einlegen können.
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« Antworten #14 am: 17. Januar 2010, 13:28:55 »

Mein Anwalt hat bei Gericht Klage auf Schadenersatz u. Schmerzensgeld für mich eingereicht. Vom Gegner wurde die Klage abgewiesen, da der Gegner von meiner IN weiß. Der Gegner hat die Klage mit folgendem Wortlaut abgewiesen: "Bezügliuch der Klägerin erfolgte beim Amtsgericht Regensburg ein Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 24.03.2006. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen. In Absprache mit dem Insolvenzverwalter der Klägerin befindet sich die Klägerin gegenüber der Insolvenzmasse in einer Prozessstandschft im Hinblick auf das eingeklagte Schmerzensgeld und den Schadenersatz (Ziffer 1 und 2 der Klageanträge). In Absprache mit dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin und dem Insolvenzverwalter erfolgt vorstehende Klageumstellung zu Gunsten des Insolvenzverwalters.

Ich kenne mich überhaupt nicht mehr aus. 
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Tags: Masse Krankentagegeld  Versicherungsleistung 
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