Erst mal willkommen, sicherlich sind solch quälende Fragen in Ihrem Beruf nicht förderlich.
Die Fahrgäste erwarten ja eine sichere Fahrt. :denken:
Wie viel sie verdienen dürfen ? Da gibt es keine Obergrenze.
Ab 9990,- Euro setzt bei Ihnen die Pfändung als Alleinstehender ohne Unterhaltsberechtigte ein.
Dann geht es in Zehner Schritten weiter, schauen Sie doch mal
http://www.bmj.bund.de/files/-/887/Pf%C3%A4ndungsfreigrenzen.pdf" TARGET="_blank">hier
Das Anschreiben des IV erfolgt nur, damit er Arbeitgeber den pfändbaren Teil direkt an den IV überweisen kann. Ihre Gehaltsabrechnung dient der Kontrolle.
Das Anschreiben des vermieters ist korrekt und sollte keine negativen Auswirkungen haben.
Ihre jetzige Lebensgefährtin bleibt auch als Ehefrau bei Ihrer Insolvenz außen vor.
In Abhängigkeit ihres gehaltes hätten Sie nach der Heirat zumindest einen Unterhaltsberechtigten mehr.
Vielleicht werden es dann auch noch mehr? :))
Zu ihren Arbeitszeiten kann ich erst mal nichts weiter sagen, da müßten Sie selber mal im Tarifvertrag sehen.
Alles andere wären dann Überstunden, deren Vergütung nur hälftig
gepfändet werden kann.
Also bei 2 Ü-Stunden, wird 1 zur Pfändung herangezogen. [addsig]