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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:19:07 *
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Autor Thema: Was darf man in der Insolvenz sich kaufen?  (Gelesen 2145 mal)
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« am: 09. Dezember 2008, 21:17:10 »

Hallo,

Da ich da noch relativ neu bin und die PI nicht umgehen kann zwecks den Schulden habe ich noch ne Frage.
Folgende Konstellation liegt vor.

ca. 25000 Euro Schulden bei einem Gläubiger der auch schon eine Lohnabtretung hat.
PI eingereicht.

die Lohnabtretung läuft ja nun eh 2 Jahre, vorher wird dem TH ja auch nichts ausgehändigt.
Ich behaupte mal Minimalistischer Lebensstil. Ein Auto welches mir überlassen wurde. Habe es vor 1 Jahr an einen nahestehenden Verwandten für 700 Euro verkaufen müssen um aus meine Mietschulden zu kommen  (bin ja mal gespannt was der TH dazu sagt, noch hab ich ja keinen).

Aber was darf man denn von dem Pfändungsfreien Lohn sich überhaupt anschaffen.
Weil in der Zwischenzeit hab ich gelernt sehr sparsam zu leben und könnte noch z.b. was ansparen für sagen wir mal nen billiges Auto falls meins nicht mehr funktioniert etc.  Was darf man sich denn davon kaufen?

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« Antworten #1 am: 10. Dezember 2008, 01:33:22 »

Guten Morgen,

ob die Lohnabtretung wirklich zwei Jahre läuft hängt davon ab, ob diese lt. Arbeitsvertrag auch "erlaubt" war. Wenn nicht, bekommt IV den pfändbaren Betrag.

Solange das Insolvenzverfahren läuft würde ich eher zum Sparstrumpf raten als das Geld auf einem Sparbuch zu bunkern. Grundsätzlich kannst Du mit Deinem pfändungsfreien Einkommen machen was Du willst: Der Nachbarin einen Strauß roter Rosen kaufen oder in der Eisdiele 5 bis 8 Schoko-Eis-Becher bestellen und natürlich auch bezahlen oder 5 Hamster mit allem was dazu gehört  lollol

Zum Auto: Hast Du eins oder nicht ? Ich versteh das mal gerade nicht: Ich denke Du hast es an einen nahestehenden Verwandten verkauft und ein bißchen später schreibst Du, dass Du Dir ggfs. ein billiges Auto kaufen willst falls Deines nicht mehr funktioniert ?

LG
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« Antworten #2 am: 10. Dezember 2008, 06:24:04 »

Also ich habe es an einen nahestehenden Verwandten verkauft mit Überlassungserklärung dass ich es nutzen darf.
Nur wenn das Auto nicht mehr funktioniert, müsste ich mir dann wieder ein Auto irgendwann kaufen, ich gehe mal davon aus in 2-3 Jahren.
Da könnte ich dann Theoretisch sagen wir mal 20000 Euro ansparen um mir dann eins zu kaufen, welches auf mein Namen läuft. Da das aber von dem Geld ist welches ich gespart habe, sollte das dann eigentlich nicht zur Masse hinzugezogen werden dürfen oder?
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« Antworten #3 am: 10. Dezember 2008, 08:35:27 »

Sie können in 2-3 Jahren 20.000 EUR sparen???????

Und gehen dann in die PI wegen 25.000 EUR bei  einem Gläubiger?????

Diese Arithmetik müssen Sie mir mal erklären? Wieviel haben Sie beim aussergerichtlichen Vergleich angeboten?
DAs hätten Sie doch auch anderes lösen müssen!

Da bin ich fast sprachlos. Tippen geht aber noch!
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« Antworten #4 am: 10. Dezember 2008, 09:02:10 »

Hallo,

auch mich macht das gerade sprachlos.

Also unter einem billigen Auto verstehe ich etwas anderes als so ein Teil für 20.000,00 Eur. Vielleicht handelt es sich ja auch um einen Schreibfehler. Ansonsten fehlt mir um ehrlich zu sein, eigentlich jedwedes Verständnis für eine solche Aktion.

LG
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« Antworten #4 am: 10. Dezember 2008, 09:02:10 »



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« Antworten #5 am: 10. Dezember 2008, 10:31:04 »

Oink,
es war ein Schreibfehler :-)  shocked
Ich meinte eigentlich 2000 nur mit drei Nullen.
Sorry tut mir leid.
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« Antworten #6 am: 10. Dezember 2008, 14:05:02 »

Hallo,

na das erklärt es natürlich. Am wenigsten Probleme und Erklärungen hast Du dann, wenn Du mit dem Kauf wartest, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Die Verfahrensdauer liegt in etwa zwischen 12 und 18 Monaten, kommt immer auf die Aus-/Belastung des jeweiligen Gerichtes an.

LG
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« Antworten #7 am: 10. Januar 2009, 10:16:30 »

Unser IV hat uns 2 Autos belassen. Mussten nur angeben, dass wir drauf angewiesen sind um unserer Arbeit nachzugehen. Kann man sich aber vom IV auch genehmigen lassen - Autokauf.

Ansonsten gilt. Alles was nötig ist um am normalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Luxus ist tabu. Am besten dann einfach vor der Anschaffung nachfragen. Wir durften auch unsere Laptops behalten. Was zum normalen Leben gehört ist halt erlaubt. LCD-TV für 2000€ ist wohl eher nicht als notwendig anzusehen.

Wir klären solche Anschaffungen mit unserem IV ab. Geht einfach per Mail. Hängt aber auch immer vom Gesamtverhalten ab. Haben in der Anfangszeit wegen jeder Kleinigkeit nachgefragt und immer schön alle Sachen gut aufbereitet gemailt. Jetzt haben wir ein bißchen mehr freie Hand bekommen.
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