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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:19:21 *
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Autor Thema: Was genau bedeutet § 213 InsO  (Gelesen 1863 mal)
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KSC


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« am: 05. April 2010, 15:21:24 »

Hi!

Verstehe § 213 InsO nicht so ganz.

§ 213
Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger

(1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben. Bei Gläubigern, deren Forderungen vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter bestritten werden, und bei absonderungsberechtigten Gläubigern entscheidet das Insolvenzgericht nach freiem Ermessen, inwieweit es einer Zustimmung dieser Gläubiger oder einer Sicherheitsleistung gegenüber ihnen bedarf.


-> Heißt das, dass man Vergleiche machen muss und dann die Kosten des Verfahrens sofort bezahlen muss, um aus dem Verfahren rauszukommen oder was bedeutet das genau?
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KSC


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« Antworten #1 am: 05. April 2010, 15:22:14 »

Bekommt man da die vorz. RSB oder nicht?
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Insokalle
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« Antworten #2 am: 05. April 2010, 18:24:02 »

s. hier


http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Ist-das-so-moeglich--6099.html#msg32108
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malud
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« Antworten #3 am: 06. April 2010, 15:21:50 »

§ 213 InsO regelt nur die Einstellung des Insolvenzverfahrens. Mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens kommt ein Restschuldbefreiungsverfahren nicht mehr in Betracht; deswegen kann es auch keine vorzeitige Erteilung des Restschuldbefreiung geben.

Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung wird vom Bundesgerichthof nur in Ausnahmefällen für möglich erachtet.
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KSC


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« Antworten #4 am: 06. April 2010, 17:26:03 »

Hi,

muss ich dann die Verfahrenskosten SOFORT bezahlen um rauszukommen oder geht das per Raten, weiß das noch zufällig jemand????
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. April 2010, 17:26:03 »



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paps
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« Antworten #5 am: 06. April 2010, 20:16:57 »

Normaler Weise müßten die Kosten gezahlt werden.

Da aber §302 InsO ausdrücklich die Verfahrenskosten bei der RSB ausnimmt, könnte auf Anfrage beim Gericht und entsprechendem Nachweis( dass die Kosten in absehbarer Zeit ausgeglichen werden) auch eine Ratenzahlung in Betracht kommen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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