Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 12. Februar 2012 14:27
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 14:27:10 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Was heißt das???  (Gelesen 356 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
babydoll12345
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 19

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 31. Juli 2010, 12:40:40 »

In meinem Beschluss steht das drin?

. Dem Schuldner wird gem. § 80 InsO die Verfügung und Verwaltung über sein Vermögen verboten.

was heißt das...mein kindergeld etc .bekome ich doch noch? nur wenn ich ein erbe etc.hätte würde es den treuhänder zugute kommen oder?

Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6072

Danke
-von Ihnen: 78
-an Sie: 690



« Antworten #1 am: 31. Juli 2010, 20:28:48 »

Das ist ein normaler Vorgang.
Das Kindergeld ist davon nicht betroffen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
poppnic
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 15

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 1


« Antworten #2 am: 31. Juli 2010, 22:16:46 »

Hallo,

wie die schon schreiben: Vermögen.

Also über Ihr unpfändbares Einkommen monatlich können Sie normal verfügen. Zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht und verstehe das auch so!

MfG
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2572 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | Insolvenz | Linktausch | Billig Strom