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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:20:16 *
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Autor Thema: Was ist das schriftliche Verfahren?  (Gelesen 1091 mal)
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malou


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« am: 21. Dezember 2008, 12:48:36 »

Hallo, in meinem Beschluss vom Gericht steht, es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, das ist auch noch extra groß geschrieben...
Was bedeutet das? Ist das normal oder etwas besonderes?

Gruß Malou

Was vergessen, beim Schuldenbereinigungsplan haben 4 Gläubiger ausdrücklich widersprochen. Auch da wüsste ich gerne ob das normal ist...

Vielen Dank schon mal für die Antworten
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2008, 12:54:18 von malou » Gespeichert
Mausilein


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« Antworten #1 am: 21. Dezember 2008, 15:33:05 »

Schriftliches Verfahren bedeutet, dass der Prüfungstermin, ggf. nachträglicher Prüfungstermin und auch der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren stattfindet. Es wird eben kein mündlicher Termin anberaumt, zu dem der Schuldner oder aber die Gläubiger erscheinen müssen/können.

Das mit dem ausdrücklich widersprochen ist doch egal, weil sie sich schon im Insolvenzverfahren befinden
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #2 am: 21. Dezember 2008, 18:32:03 »

" beim Schuldenbereinigungsplan haben 4 Gläubiger ausdrücklich widersprochen. Auch da wüsste ich gerne ob das normal ist..."

Ja, denn wenn sich ein Gläubiger nicht fristgerecht äußert, wird dies als Zustimmung zu dem Schuldenbereinigungsplan gewertet, ob er nun will oder nicht. Deshalb haben sicherlich diese  Gläubiger schriftlich dem Plan widersprochen.

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§ 307 InsO ... (2) Geht binnen der Frist nach Absatz 1 Satz 1 bei Gericht die Stellungnahme eines Gläubigers nicht ein, so gilt dies als Einverständnis mit dem Schuldenbereinigungsplan. Darauf ist in der Aufforderung hinzuweisen.
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