Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:20:40 *
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Autor Thema: Was ist der richtige Weg?  (Gelesen 1360 mal)
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Thorsten
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« am: 06. Oktober 2009, 01:43:20 »

Hallo zusammen,

ich schildere mal meine Situation:
Ich arbeite als selbstständiger Handelsvertreter, und erwirtschafte dabei zwischen 1600 und 2600 Euro monatlich.  Abzüglich Steuer, KV, Sprit (ca. 600 Euro) .... bleiben im Schnitt etwa 1200 Euro zum leben.

Im "Schlepptau" habe ich etwa 30000 Euro Schulden -verteilt auf insgesamt 14 Gläubiger- (seit mittlerweile 10 Jahren) aus einer früheren Selbstständigkeit, zuzüglich 12000 Euro Unterhaltsrückstände gegenüber dem Jugendamt. (Der laufende Unterhalt wird bezahlt, und 100 Euro zusätzlich auf den Rückstand)

Nun habe ich mit dem Gedanken gespielt eine Inso anzumelden. Als Selbstständiger kommt da ja nur eine Regelinsolvenz in Frage, die wie ich recherchiert habe, recht aufwendig und kompliziert zu sein scheint.

Bei den derzeitigen Erträgen ist es mir jedoch unmöglich, zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten, Unterhalt, und Unterhaltsrückstand noch
die anderen Verbindlichkeiten zurückzuführen, die somit durch die weiterlaufenden Zinsen und Vollstreckunsmaßnahmen (EV, fruchtlose Pfändungen) stetig höher werden.

Ich habe die Sache die letzten Jahren vor mir her geschoben, und gehofft im Laufe der Zeit etwas Geld auf die Seite schaffen zu können, um Vergleiche anbieten zu können.

Nun spiele ich mit dem Gedanken, die Selbstständigkeit an den Nagel zu hängen und stattdessen eine angestellte Tätigkeit zu suchen, und somit den Weg für eine Verbraucherinso frei zu machen.

Allerdings bin ich genau damit mit mir selbst im Zwiespalt, ob dies der richtige Weg ist, weil ich weiterhin überlege, ob es nicht vielleicht sinnvoller Wäre, mit den Gläubigern in Verhandlungen zu treten, und z.B. eine festschreibung der Schuldsumme zu erlangen bzw. einen Teilverzicht der Gläubiger zu erwirken. So wie ich hier gelesen habe, sind wohl 50% realistisch, da ja mehrere Titel bereits vorliegen, und auch mehrere fruchtlose Pfändungsversuche seitens der Gläubiger.

Was wäre der bessere Weg? bzw. welche Möglichkeiten gibt es generell, um eine Inso zu vermeiden? Oder macht es überhaupt Sinn dies anzustreben?

Vielen Dank im voraus,

Thorsten
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« Antworten #1 am: 06. Oktober 2009, 18:18:32 »

Hallo und willkommen,

also wegen der Inso kann ich dir so genau auch nicht sagen. Auf jeden Fall hat die Regelinsolvenz den Vorteil du brauchst keinen AEV für die PI schon. Ausserdem weiss ich nicht ob du als ehemaliger Selbstständiger nicht sowieso in die RI musst zumal die Schulden ja aus alter Selbstständigkeit kommen.

Öffentliche Stellen (z.B. Jugendamt, Krankenkassen,...) lassen sich meist nicht auf Vergleiche ein. Banken meist nur ungern wegen der Kreditausfallversicherung. Daher solltest du mal reinstellen wer die Gl. sind und woraus die Schulden resultieren. Wann war die letzte EV??

50% Nachlass pauschal kann sich so auch nicht sagen. Meist entscheidet dies der Gl. (kein Inkasso oder RA).
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paps
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« Antworten #2 am: 06. Oktober 2009, 18:18:41 »

Was sollte an einem Regelinsolvenzverfahren ihrer Meinung nach schlechter sein?

Da Sie keine Freiräume mehr haben, mit welchem Betrag wollen Sie in Verhandlungen treten?
Vergleichszahlungen lohnen sich nur, wenn Einmalbeträge angeboten werden können.

Stundungen sind zwar möglich, jedoch sollten Sie in absehbarer Zeit in der Lage sein, die Schulden auch angemessen zurückzuzahlen.

Mit einer Insolvenz würden in gut 6 Jahren die Schulden und Unterhaltsrückstände nicht mehr einbringbart sein.
Bei Ihrem Einkommen hätten Sie eine monatliche Belastung von etwa 120,- an Pfändungsbeiträgen.
(Vorausgesetzt, man bekommt im Angestelltenbereich auch ca. 1600,- Netto)

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Thorsten
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« Antworten #3 am: 06. Oktober 2009, 18:57:12 »

Hallo und ersteinmal danke für dir schnellen Antworten.

Ich weiß zwar, daß bei einer RI der AEV entfällt, aber nach Aussage einer Rechtsanwältin, die ich mal deswegen kontaktiert hatte, wären die Rechtsanwaltskosten zur Durchführung des Verfahrens immens teurer als bei einer PI, da angeblich der Aufwand bei weiterm höher sei. Schuldnerberatung entfällt, das war mir klar, aber die Kanzlei wollte vorab 2000 Euro um überhaupt tätig zu werden.

Die Gläubiger sind 2 Banken, mehreren Inkassobüros, und das Jugendamt. Die letzte EV hab ich vor knapp einem Jahr abgelegt.

Vergleichszahlungen lohnen sich nur, wenn einmalzahlungen angeboten werden - hmm das heißt die Chancen auf ein Entgegenkommen und einen Teilforderungsverzicht seitens der Gläubiger und rückführung in Raten scheint demnach eher schlecht zu liegen.

Was würde im Falle einer Insolvenz mit den Unterhaltsrückständen passieren, blieben die bestehn, oder würde diese ebenfalls in eine Insolvenz mit einfließen?

Meine nächste Sorge wäre eben bei den derzeitigen Arbeitsmarktverhältnissen schnell eine Anstellung zu finden, die ja vorhanden sein müßte, bevor eine PI angemeldet wird- und dann davon auszugehn, daß beim neuen Arbeitgeber Lohnpfändungen durchgeführt werden, bis die Inso in Gange käme, macht sicherlich auch nicht gerade das beste Bild.

Das heißt wenn ich es richtig deute, wäre in meinem Fall eine Regelinso die beste Variante. Dann gilt es jetzt einen Rechtsanwalt zu finden, der dies einigermaßen Kostenüberschaubar durchführt und einleitet.





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Scarlett
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« Antworten #4 am: 06. Oktober 2009, 22:43:31 »

Wieso soll man dafür unbedingt einen Anwalt in Anspruch nehmen, die Unterlagen am Gericht abholen und dann selbst machen. Bei Fragen,. gibt es ja das Forum hier-- biggrin
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. Oktober 2009, 22:43:31 »



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berdo
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« Antworten #5 am: 07. Oktober 2009, 18:07:10 »

Hallo,

selber das RI zu machen ist nicht das Problem. Die Unterlagen kann man auch bei diversen Amtsgerichten oder Justizseiten herunterladen. z. B. http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/index.php

Antrag auf RSB und Antrag auf Stundung der Gerichtkosten nicht vergessen!!!!

Wichtig sind detailierte Auflistungen der Gläubiger, z. B. ne feine Excel Tabelle.

Habe das ganze selber gemacht mit 44 Gläubigern. War etwas Zeitaufwendig, aber hat sich gelohnt. Konnte nach einreichung endlich wieder ruhig schlafen.

Gruß

Berdo
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ThoFa
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« Antworten #6 am: 08. Oktober 2009, 10:01:35 »

Wieso soll man dafür unbedingt einen Anwalt in Anspruch nehmen, die Unterlagen am Gericht abholen und dann selbst machen. Bei Fragen,. gibt es ja das Forum hier-- biggrin

Aha, und das Forum sammelt dann, falls dem TE die Restschuldbefreiung versagt wird?  huh
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 08. Oktober 2009, 10:02:32 »

Hallo,

Hallo,

selber das RI zu machen ist nicht das Problem.

was man ja auch schön an den Fragen hier erkennen kann.

MfG

ThoFa lollol
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ThoFa
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« Antworten #8 am: 08. Oktober 2009, 10:05:12 »

Hallo,

Was würde im Falle einer Insolvenz mit den Unterhaltsrückständen passieren, blieben die bestehn, oder würde diese ebenfalls in eine Insolvenz mit einfließen?

Kommen mit in die Insolvenz.

Meine nächste Sorge wäre eben bei den derzeitigen Arbeitsmarktverhältnissen schnell eine Anstellung zu finden, die ja vorhanden sein müßte, bevor eine PI angemeldet wird....

 shocked Wie kommen Sie denn darauf?

MfG

ThoFa






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