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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:21:10 *
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Autor Thema: Was ist pfändbar ?  (Gelesen 3653 mal)
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kantor
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Danke
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« am: 04. November 2007, 01:13:01 »

Hallo

Gibt es in Deutschland generelle Dinge, die NICHT PFÄNDBAR sind, egal wie hoch man verschuldet ist ?
Wie ist es bei  Auto, TV, Computer ?
Wie hoch ist die pfändbare Einkommensgrenze ?
Mit welchen Paragraphen ist das alles in Deutschland geregelt

Dankeschön
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smallville
weiß was
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Beiträge: 490

Danke
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« Antworten #1 am: 04. November 2007, 09:43:59 »

Hallo Kantor,

hier http://www.sfz-mainz.de/dateien/fachinformationen/lohnpfaendung_tabelle_neu.pdf
kannst Du die Lohnpfändungsgrenzen einsehen.

Du musst immer jeweils unter den Nettobezügen und in der Spalte der Dir unterstehenden Unterhaltsberechtigten Personen nachschauen.

Hier http://www.juraforum.de/gesetze/suche
gibt es Paragraphen zu Pfändugnsfreien Einkommen usw.
Unter Suche §850 ZPO eingeben. Geht von a bis k.

Fernseher, Computer usw. sofern es sich um normale Geräte handelt und nicht um super teure High-End Geräte, sind nicht pfändbar.
Es sei denn Du hast jetzt zu Hause 3 Flachbildmonitore 20` (überspitzt ausgedrückt).
Da könnte es schon passieren dass Du nachweisen musst ob sie Dir gehören und wofür Du 3 brauchst.

Auto kommt auf den "Noch-Wert" an und ob Du darauf angewiesen bist (um zur Arbeit zu kommen oder ähnliches)

viele Grüße
smallville
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IN - Verfahren seit Mai 2007
noch immer nicht in der WVP
Feuerwald
Moderator
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Beiträge: 2767

Danke
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WWW
« Antworten #2 am: 04. November 2007, 12:21:56 »


Man sollte keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher haben.
Die sind meist harmlose menschliche Geschöpfe, mit dem sonderlichen Job,
an fremde Tür klopfen zu müssen.

noch ein paar §§ dazu

http://dejure.org/gesetze/ZPO/803.html § 803ZPO - Pfändung

(2) Die Pfändung hat zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erwarten lässt.

§ 811ZPO - Unpfändbare Sachen
§ 811a ZPO - Austauschpfändung
§ 811c ZPO - Unpfändbarkeit von Haustieren (Hund, Katze, Maus ist unpfändbar)
§ 812 ZPO - Pfändung von Hausrat

Eine ganz genau Liste "das darf und das darf nicht" gibt es nicht.

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