Man sollte keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher haben.
Die sind meist harmlose menschliche Geschöpfe, mit dem sonderlichen Job,
an fremde Tür klopfen zu müssen.
noch ein paar §§ dazu
http://dejure.org/gesetze/ZPO/803.html § 803ZPO - Pfändung
(2) Die Pfändung hat zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erwarten lässt.
§ 811ZPO - Unpfändbare Sachen
§ 811a ZPO - Austauschpfändung
§ 811c ZPO - Unpfändbarkeit von Haustieren (Hund, Katze, Maus ist unpfändbar)
§ 812 ZPO - Pfändung von Hausrat
Eine ganz genau Liste "das darf und das darf nicht" gibt es nicht.