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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:23:52 *
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Autor Thema: Was ist wenn nicht alle Gläubiger anmelden?  (Gelesen 600 mal)
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bayernmaus
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« am: 19. Dezember 2010, 12:27:10 »

Wie ich schon mal erwähnt habe, wurde meine InsoVerfahren im Feb 10 eröffnet.

Ich bin mit Schulden in Höhe von ca 45'000 € in die Eröffnung gegangen.

Bis jetzt wurden aber erst ca 25'000 € angemeldet. Wenn das Verfahren dann geschlossen wird und die WVP eintritt, dann können auch nach den 6 Jahren keine Gläubiger (diejenigen die nicht angemeldet haben) mehr seinen anspruch geltend machen oder?

Was ist wenn ich während der WVP sage ich möchte, durch Tilgung, aller angemeldeten Gläubiger früher aus der Inso raus?

Danke für die Antworten  biggrin
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Fallera
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« Antworten #1 am: 19. Dezember 2010, 12:30:56 »

Eine evtl. RSB bezieht sich auf ALLE Insolvenzgläubiger, auch auf solche, welche Ihre Forderungen nicht zur Tabelle angemeldet haben!

Wenn Alle Forderungen und ALLE angefallenen Gerichts- und Verfahrenskosten getilgt sind, so besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Erteilung der RSB.
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bayernmaus
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« Antworten #2 am: 19. Dezember 2010, 12:34:55 »

Wenn Alle Forderungen und ALLE angefallenen Gerichts- und Verfahrenskosten getilgt sind, so besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Erteilung der RSB.

Meinst du damit die ganzen 45'000 oder nur die, die angemeldet haben?

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Feuerwald
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WWW
« Antworten #3 am: 19. Dezember 2010, 12:37:36 »

die in der Insolvenztabelle festgestllten ... (bspw. 25.000)
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bayernmaus
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« Antworten #4 am: 19. Dezember 2010, 12:47:51 »

 juchu

vielen Dank  thumbup

Das wollte ich wissen  biggrin

Suuuupiiii :)
Das ist echt klasse :)
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Dezember 2010, 12:47:51 »



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bayernmaus
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« Antworten #5 am: 26. Juni 2011, 11:37:12 »

jetzt muss ich nochmal was fragen.

Wenn ich jetzt bspw. die 25.000 bezahle und ich vorher mich aus der WVP raus"kaufe" dann können doch die Gläubiger, die nicht angemeldet haben wieder kommen oder???

vielen dank für deine antwort
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paps
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« Antworten #6 am: 26. Juni 2011, 18:09:26 »

Nein, auch die vorzeitige RSB gilt für alle Gläubiger, die bei Eröffnung eine Forderung gegen Sie hatten.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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