Wie ich schon mal erwähnt habe, wurde meine InsoVerfahren im Feb 10 eröffnet.
Ich bin mit Schulden in Höhe von ca 45'000 € in die Eröffnung gegangen.
Bis jetzt wurden aber erst ca 25'000 € angemeldet. Wenn das Verfahren dann geschlossen wird und die WVP eintritt, dann können auch nach den 6 Jahren keine Gläubiger (diejenigen die nicht angemeldet haben) mehr seinen anspruch geltend machen oder?
Was ist wenn ich während der WVP sage ich möchte, durch Tilgung, aller angemeldeten Gläubiger früher aus der Inso raus?
Danke für die Antworten
