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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:24:47 *
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Autor Thema: Was kann alles auf dem Vermieter zukommen, wenn der Mieter Insolvenz beantragt?  (Gelesen 392 mal)
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Tom36_pleite
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« am: 15. März 2009, 10:25:01 »

Hallo

In 14 Tagen werde ich in das Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) gehen müssen. Ich wohne in einem 2 Familienhaus zu Miete. Ich wohne unten, oben wohnt mein Vermieterin. Die Miete wurde bis jetzt immer noch gezahlt. Also keine Rückstände.
 
Nun ist sie schon Mitte 80 und ich versuche ihr das nächste Woche mal schonend beizubringen.
Wie ich gelesen habe bekommt sie ja auch Post später vom Insolvenzverwalter.

Was kann da alles auf ihr zukommen?  Ist das OK wenn man ihr das 1 Woche bevor man den Antrag stellt sagt ?
Vielleicht auch schriftlich?.

Gruss
Tom
« Letzte Änderung: 15. März 2009, 10:40:22 von Tom36_pleite » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 15. März 2009, 11:04:29 »

Was soll auf die Vermieterin zukommen, wenn die Miete bisher bezahlt wurde.

Ich hoffe, Sie zahlen die Miete nicht per Einzugsermächtigung.
Das könnte zum Problem werden.

Stellen Sie die Miete auf Überweisung um.

Ansonsten sollten Sie zumindest die Vermieterin informieren, dass Sie zahlungsunfähig sind, die Miete aber weiter pünktlich bezahlen werden.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tom36_pleite
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« Antworten #2 am: 15. März 2009, 11:08:57 »

Zitat
Ich hoffe, Sie zahlen die Miete nicht per Einzugsermächtigung.
Das könnte zum Problem werden.

Ich bezahle die Miete per Dauerauftrag.
Also wird sie Überwiessen.

Zitat
Ansonsten sollten Sie zumindest die Vermieterin informieren, dass Sie zahlungsunfähig sind, die Miete aber weiter pünktlich bezahlen werden.

Ok werde ich machen.

Gruss
Teom
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