Hallo liebe Wissenden,

ich hab da mal ein kleines Problem.
Meine Frau hat ein überzogenes Girokonto bei einer Bank, ist aber nicht mehr dort Kunde.
Die Bank beauftragte einen Anwalt.
Es folgte nach Mahnungen ein Mahnbescheid.
Daraufhin hat sie mit dem Anwalt schriftlich Kontakt aufgenommen und eine monatliche Zahlung von 100€ angeboten (dies ist gem. Pfändungstabelle der pfändbare Betrag vom Einkommen).
Schriftlich teilte der Anwalt, nach Rücksprache mit seiner Mandantin sein Einverständnis mit, dennoch wurde im Dezember 2009 ein Vollstreckungsbescheid zugestellt.
Seit November 2009 wird nun die Schuld, in Höhe von 5000€ mit 100€ (wie vereinbart) pünktlich zum 01. eines jeden Monats zurückgeführt / beglichen.
Gestern (27.07.2010) kam nun wieder ein Schreiben des Anwaltes, in dem er die Gesamte Summe (laut seinem Schreiben 4600€) bis zum 06.08.2010 fordert.
Meine Frage ist nun
- Was kann man tun?
- Einspruch gegen sein Schreiben?
- Warten bis der GV vor der Tür steht?
Bin selbst seit 02/10 in der PI.
In der Hoffnung auf hilfreiche Antworten.
Gruß
derOZ