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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:26:06 *
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Autor Thema: Was kostet eigentlich die PI?  (Gelesen 668 mal)
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bonsai
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« am: 12. Januar 2009, 16:50:14 »

Hallo
nach em die außergerichtliche Einigung gescheitert ist (und der Anwalt ar....teuer war) muss ich jetzt demnächst PI anmelden. Meine Frage , was kostet das Verfahren und ist es ratsam schon mal dafür anzusparen, damit das Gericht und der Th.vielleicht kulanter umgehen mit einem, insbesondere mit der Länge des Verfahrens, wenn die Kosten gleich entrichtet werden??
danke
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paps
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« Antworten #1 am: 12. Januar 2009, 23:54:21 »

Wenn Sie ansparen können, könnte die Kostenstundung versagt werden.

PI in der Regel 1.500 - 2.000 Euro
RI könnte etwa 500,- mehr sein, wenn es nichts/wenig  zu verwerten gibt.

"Geldgeschenke" verkürzen i.d.R. die Verfahrensdauer nicht.
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bonsai
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« Antworten #2 am: 13. Januar 2009, 11:19:40 »

Danke Paps
für den denzenten Hinweis. Ich wollte meinen Bausparvertrag hierfür kündigen, wenn ich ihn jetzt kündige (Pi wird vielleicht im Februar angemeldet) kann man mir das zum Nachteil auslegen wenn ich das Geld (ca 600E) jetzt  für die normalen Lebensunterhalt ausgebe???
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paps
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« Antworten #3 am: 13. Januar 2009, 20:12:37 »

Wenn Sie das Ersparte für die Lebenshaltung benötigen ehr nicht.
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« Antworten #4 am: 16. Januar 2009, 18:58:47 »

Hallo,
meine PI hat damals ca.3500DM gekostet.
Hab auch gedacht, da ist man schon Pleite und dann kostet das auch noch Geld.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. Januar 2009, 18:58:47 »



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flutschundweg
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« Antworten #5 am: 20. Januar 2009, 16:23:46 »

Hallo,

und wie haben Sie das dann zahlen können? Ich meine wenn man insolvent ist, dann ist doch nix übrig?
Kann man das dann monatlich abstottern? Und wenn man nichts übrig hat? Dann kann man wohl auch keine Insolvenz anmelden
oder wie ist das?

Viele Grüsse
flutschundweg
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« Antworten #6 am: 20. Januar 2009, 18:10:54 »

NUn mit H IV gehts wohl ehr nicht.

Aber wenn man überlegt, was man so noch alles an Raten und Beträgen zahlt, nur um das Ganze rauszuzögern...
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« Antworten #7 am: 21. Januar 2009, 16:32:44 »

Hallo Paps,

ja das stimmt wohl.
 
Ich habe die letzten Tage wieder fleissig bei Euch gelesen. Also wenn ich das mit den Kosten richtig verstanden habe läuft es wohl so:
Wir zahlen monatlich den pfändbaren Betrag an den Treuhänder bzw er pfändet vom Gehalt und falls noch andere verwertbare Dinge da sind, nimmt er auch das an sich.
Das ganze Geld geht auf sein Konto und wird dort gesammelt. Wenn dann irgendwann der Tag X da ist, dann wird aus dem gesammelten Topf erstmal das
Verfahren bezahlt und der Treuhänder. Und das was dann noch übrig bleibt, dass wird auf die Gläubiger aufgeteilt.
Sollte nichts im Topf sein, oder es reicht nicht um die Verfahrenskosten zu decken, so kann das Gericht für diese Kosten eine Ratenzahlung angeben. Die Gläubiger haben aber ab dann nichts mehr zu erhalten.
Sollte es dennoch nicht möglich sein, die Beträge für das Gericht zu zahlen, wird hier nach 3 Jahren auch diese Schuld erlassen.
Ich hoffe ich habe das alles richtig verstanden: Wenn man also davon ausgeht, dass z.B. monatlich 100 Euro zu holen sind, sind das nach 6 Jahren
7200 Euro. Das dürfte dann wohl hoffentlich reichen um Gerichtskosten und Treuhänder zu decken.  Der Rest der dann von den 7200 Euro übrig bleibt, wird dann unter den Gläubigern anteilsmässig aufgeteilt. Oder?

So als absoluter Neuling auf dem Gebiet ist das schon recht viel, diese ganzen Infos aufzunehmen.

Viele Grüsse
flutschundweg

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dobberstein
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« Antworten #8 am: 21. Januar 2009, 16:41:13 »

Richtig
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pd
paps
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« Antworten #9 am: 21. Januar 2009, 19:32:16 »

Dann haben Sie ja jetzt erstmal den richtigen input.
Sehr gut herausgelesen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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