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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:29:40 *
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Autor Thema: Was passiert eigentlich mit 2. Kreditnehmer bei einer Insolvenz?  (Gelesen 932 mal)
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kleinerdickerlooser
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« am: 18. Mai 2009, 13:02:24 »

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage die mir sehr auf der Seele brennt und auf die ich hier bisher keine Antwort fand:

ich bin seit etwas mehr als 5 jahren selbständig, habe im letzten Jahr zum ersten mal wirklich verdient, aber seit Oktober 2008 geht es kontinuierlich nach unten! Ich befürchte mir wird keine andere Wahl bleiben als im nächsten Monat einen Insolvenzantrag zu stellen. (Verbraucherinsolvenz weil Einzelunternehmen und weniger als 20 Gläubiger). Leider habe ich aber Anfang 2008 noch einen neuen Transporter angeschafft, auf Abzahlung und weil meine bisherigen Abschlüsse nicht wirklich gut aussahen mit meiner Mutter als 2. Kreditnehmer. Was blüht nun meiner Mutter wenn ich tatsächlich in die Insolvenz gehe? Muss Sie die Raten weiter bezahlen? Und wenn ja, darf sie dann wenigstens den Transporter für sich verwenden (sprich verkaufen)... eigentlich fiele er ja wohl in die Konkursmasse?

Währe echt froh wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte!
Vor ab schonmal vielen Dank.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2009, 13:05:35 von kleinerdickerlooser » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 18. Mai 2009, 19:14:32 »

 Welcome

Grundsätzlich müßten Sie Regelinsolvenz beantragen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch selbständig sind.

Sie müssen zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag unterscheiden.

Wer ist der Käufer (steht im Kaufvertrag)

Der Transporter wird sicherlich wegen der abgesonderten Rechte durch die Bank zur Verwertung gebracht werden.
Die Restsumme ist dann durch Sie und ihre Mutter zu begleichen.

Da Sie in Insolvenz gehen, wird ihre Mutter alleine aufkommen müssen.

Sie sollten möglichst versuchen, den Transporter zeitnah und in Abstimmung mit der Bank zu veräußern.
So haben Sie Klarheit auch für Ihre Mutter.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
kleinerdickerlooser
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« Antworten #2 am: 19. Mai 2009, 11:07:55 »

Uff... ich hatte es befürchtet.
Also zunächsteinmal vielen Dank für die ausführliche Erklärung und auch für den Hinweis das solange die Gewerbeanmeldung besteht nur das Regelinsolvenzverfahren möglich ist - das war mir so noch nicht klar.
Jetzt drängt sich mir jedoch eine Nachfrage auf: ich habe gelesen, das in der WVP alle Gläubiger zu gleichen Teilen bedient werden müssen. Wenn dieser Transporter nun also auf jeden Fall komplett bezahlt werden muss (notfalls durch meine Mutter), müssen dann nicht auch alle anderen Gläubiger komplett bezahlt werden? Sprich, ist eine Restschuldbefreiung damit unmöglich?
Vielen Dank im voraus
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paps
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« Antworten #3 am: 19. Mai 2009, 20:37:58 »

Nein,
Ihre Mutter wird mit ihrer hälftigen Forderung gegen Sie auch zum Insolvenzgläubiger.

Die Bank wird aber in diesem Fall besser gestellt als andere Gläubiger.
Das ist aber der Regelfall bei absonderungsberechtigten GL.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Tags: Bürge  Insolvenz  insolvenzmasse 
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