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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:29:55 *
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Autor Thema: Was passiert genau bei Insolvenzeröffnung???  (Gelesen 9152 mal)
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flohdaniel
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« am: 05. März 2008, 22:49:13 »

Hallo, ich bereite grade zusammen mit der Schuldnerberatung mein Verbraucherinsolvenzverfahren vor. Ich habe nun soweit alle Gläubiger angeschrieben, und sie gebeten die Forderungsaufstellung zu senden.

Alle Geldgeschichten bin ich nun auf ein neuangelegtes Guthaben-Girokonto bei der Sparda-Bank am transferieren, dies wurde mir empfohlen von der Schldnerberatung.

Meine bisherigen Konten laufen nun tief im Dispo langsam weg, Rücklastschriften etc.

a) Kann oder muss ich nun noch etwas tun?

b) Was passiert, wenn die Insolvenz eröffnet wird? Kommt ein Gerichtsvollzieher zu mir nach Hause um meinen Besitz zu prüfen? Was darf man behalten?

c) Wird das neue Guthabenkonto gesperrt in diesem Moment, oder muss ich mit einer Kündigung dessen rechnen?
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« Antworten #1 am: 06. März 2008, 22:29:49 »

Grundsätzlich sollten Sie zumindest die Einzugsermächtigungen widerrufen, damit die alten Konten nicht durch wissentliche (vorsätzliche) Rücklastschriften belastet werden.

Daraus könnte die Bank oder der Abbuchende sehr schnell einen Fakt herleitetn, der zumindest zur Versagung der RSB für diesen Gläubiger führen kann.

Nach der Eröffnung kommt selten jemand vom TH/IV ins Haus. Ein Gerichtsvollzieher schon garnicht.

Ja, auch das Guthabenkonto kann durch die Bank  nach Kenntnis von der Eröffnung kurzzeitig gespert werden, da bei Masse zugehörigem Guthaben die Bank als Drittschuldner dem TH/IV gegenüber haftet.
In den meisten Fällen ist das Konto nach Veranlassung durch den IV in 1-2 Tagen frei.

Da Sie in einer noch sehr frühen Phase sind (Anforderung der Forderungsaufstellungen) und sich der eigentliche Eröffnungstermin noch mindestens 2-3 Monate hinziehen wird, empfehle ich folgendes:
Von der Spardabank sollten Sie nur die Geldgeschäfte führen, die mit Nichtinsolvenzgläubigern geführt werden.
Da Sie die anderen Gl verständlicher Weise nicht mehr bedienen wollen, sollten diese auch nicht unbedingt von dem neuen Konto erfahren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #2 am: 07. März 2008, 09:01:09 »

Ok, ich habe die jeweiligen Einzugsermächtigungen widerrufen. Dann wirds auch was ruhiger auf den alten Konten.

Muss ich also nicht damit rechnen, dass mir Gegenstände wie PC, Fernseher, Stereoanlage (für den Fall das einzelne etwas hochwertiger sind, zB ein Fernseher der mich bei Anschaffung 2006 450,- EUR gekostet hat), gepfändet werden?

Oder sollte ich diese besser bei Insolvenzeröffnung verschenken?
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paps
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« Antworten #3 am: 07. März 2008, 18:26:41 »

Ein Fernsehr für 450,- wird unter Garantie nicht gepfändet.
PC und Stereo-Anlage auch nicht, wenn diese sich in dieser Preisklasse bewegen.

Da wären die Sicherstellungs-, Transport- und Verwertungskosten viel zu hoch

In aller Regel werden Haushaltsgegenstände des täglichen und persönlichen Bedarfs nicht gepfändet, soweit sie eine "bescheidene" Haushaltsführung ermöglichen.

Darüber hinaus sind alle Gegenstände, die zur Erwerbstätigkeit notwendig sind, unpfändbar.

Gegenstände die einem Dritten gehören sind auch unpfändbar.
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« Antworten #4 am: 07. März 2008, 22:28:54 »

Okay. Hab nur so im Kopf, dass zB bei RTL's Peter Zwegat ein Schuldner seinen Fernseher extra abgeschraubt hat damit der nicht gepfändet wird.  wink

Meiner ist halt zB auch ein LCD TV, was ja nicht unbedingt "bescheiden" ist. Hab ihn halt günstig bekommen. Dass die Dinger nicht mehr so teuer sind, ist klar.
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« Antworten #4 am: 07. März 2008, 22:28:54 »



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paps
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« Antworten #5 am: 07. März 2008, 22:46:24 »

Okay. Hab nur so im Kopf, dass zB bei RTL's Peter Zwegat ein Schuldner seinen Fernseher extra abgeschraubt hat damit der nicht gepfändet wird.  wink


Die Sendung ist auch "absolut" realitätsnah.
Manche Schuldner sollen sogar ihre Lottoscheine verstecken,weil, es könnte ja ein Sechser sein.
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