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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 03:51:51 *
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Autor Thema: Was passiert in der Wohlverhaltensperiode???  (Gelesen 1422 mal)
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laluna
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« am: 31. Mai 2010, 19:06:29 »

Bin nun in der Wohlverhaltensperiode angekommen und verstehe irgendwie nicht genau, was das zu bedeuten hat. Was genau passiert in der Zeit und wie lange hält diese Periode an?? Waas heißt das genau für mich????
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paps
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« Antworten #1 am: 31. Mai 2010, 19:35:41 »

Das Verfahren wurde aufgehoben und die RSB angekündigt?

Wenn dem so ist, müssen Sie die Obliegenheiten nach 295 InsO erfüllen und ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.

Sie können wieder Vermögen anhäufen.

Über die RSB wird endgültig nach Ablauf von 6 Jahren seit Eröffnung entschieden werden.

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« Antworten #2 am: 12. Juli 2010, 17:51:01 »

tut mir leid in absoluter Neuling. Bin in der Wohlverhaltensphase (seit 2008). Nun meine Frage: Mein Arbeitgeber schickt jeden Monat die Abrechnungen an den TH, muss ich bei erreichen der Restschuldbefreiung auch meine Kontoauszüge der letzten 6 Jahre beibringen oder reicht denen die Gehaltsabrechnungen?
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paps
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« Antworten #3 am: 12. Juli 2010, 23:31:07 »

Es reicht, dass der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag überweist.
Gibt es daran Zweifel, kann der TH die monatliche Abrechnung einsehen.

Kontoauszüge für die WVP sind tabu, wenn kein pfändbares Einkommen verschleiert wurde.
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« Antworten #4 am: 13. Juli 2010, 13:53:23 »

Vielen Dank das hilft mir schon mal weiter. Pfändbare Beträge habe ich keine. Ich hatte eine Vollzeitstelle und wurde letztes Jahr an der Bankdscheibe operiert, mit Attest ging ich in die Teilzeit, ist mir leider nicht mehr möglich so lange zu sitzen. Aber bis dahin wurde der pfändbare Betrag abgeführt. Ich habe nur gedacht ich müsste alles nochmal nach den 6 Jahren vorzeigen (habe nicht alles ordentlich!!) leider. Aber dann ist es ja o.k., der Arbeitgeber schickt jeden Monat die Abrechnung an den TH. Also brauche in wenn es dann zur Restschuldbefreiung kommt keinerlei Unterlagen mehr beibringen? Vielen lieben Dank für die Antwort
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« Antworten #4 am: 13. Juli 2010, 13:53:23 »



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« Antworten #5 am: 15. Juli 2010, 16:34:29 »

Hallo, zwei Fragen hätte ich noch in der WVP. 1.) Die Eigenanteilerstattung der Zahnspange für mein Kind, werden demnächst von der Krankenkasse erstattet, muss ich das angeben oder gilt das nicht als Einkommen? Die Abbuchungen dafür gingen vom Konto des Ehemanns ab! (Der ist nicht insolvent)
2.) Wenn wir nun Ende des Jahres unseren Lohnsteuerjahresausgleich machen, mein Mann hat Lst. Kl. 5 und ich die 3, somit zahlt er Unsummen an Lohnsteuer, mein Mann aber hat mit meiner Insolvenz ja nichts zu tun, bekommt er seinen Anteil erstattet oder wird sich das Finanzamt alles holen, obwohl nur ich dort Probleme hatte. Wäre toll wenn Ihr mir das beantworten könntet
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Fallera
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« Antworten #6 am: 15. Juli 2010, 22:20:53 »

1. Nach 850b 4 ZPO sollten die Bezüge unpfändbar sein. Zumal in WVP sowieso? Ich bin der Meinung, es sollte nicht pfändbar sein.
2. Einfach zusammen mit dem Lohnsteuerantrag die getrennte Berechnung/Auszahlung veranlassen. Dann können sie sich auch gemeinsam veranlagen.
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« Antworten #7 am: 16. Juli 2010, 05:06:15 »

Herzlichen Dank! juchu
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