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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:30:27 *
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Autor Thema: Was passiert mit dem Mietkautionskonto bei Privatinsolvenz ???  (Gelesen 2363 mal)
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Luz
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« am: 16. Mai 2006, 02:36:04 »

Hallo,

im März 2002 gewährte mir die Berliner Sparkasse einen Verbraucherkredit,von dem u.a. auch ein Mietkautionskonto (über ca 550 Euro) eingerichtet wurde.
Fließt das denn mit in die Insolvenzmasse, wenn ich jetzt in die Privatinsolvenz gehe ? Kann mir der Vermieter dann womöglich fristlos kündigen ?

Lebe zur Zeit von Hartz IV. Weiss denn jemand, ob bei drohender Obdachlosigkeit evtl das JobCenter die Mietkaution stellt ?

Erst mal danke. Und Gute Nacht!
(Diese bohrenden Fragen können einem schon den Schlaf rauben...)

Luz
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 16. Mai 2006, 17:12:02 »

Hallo,

nein die Kaution verbleibt beim Vermieter. Nur falls Sie umziehen und Ihnen die Kaution zurück erstattet wird, wäre diese vom Insolvenzverwalter einzuziehen.

MfG

ThoFa
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Luz
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« Antworten #2 am: 16. Mai 2006, 20:09:06 »

Hallo ThoFa,

Danke dir für die schnelle Antwort !!!!! Das beruhigt mich schon mal sehr. :-)
PS: Übrigens wusste das nicht einmal mein Schuldenberater von der Caritas. Sollte mich das evtl doch etwas stutzig machen, was seine Kompetenz betrifft ? Nett ist er ja,aber was, wenn er nicht fit genug auf der Strecke ist ? Schliesslich geht es ja um einiges...
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 17. Mai 2006, 10:48:41 »

Hallo,

es wundert mich nicht, dass der \"Berater\" der Caritas nicht weiß. Die wissen i.d.R. im Allgemeinen recht wenig. Deren Beratung ist aber immer noch besser als gar keine und für den Schuldner kostenlos.

MfG

ThoFa
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Luz
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« Antworten #4 am: 18. Mai 2006, 21:00:44 »

Hallo Moderator,

heute hatte ich den Termin mit meinem Schuldenberater.Vor einem Jahr war ich da schon mal.Damals stellte sich u.a.auch die Frage mit der Mietkaution. (Heute sagte er übrigens erneut,er sei sich da nicht so sicher,ob die nicht doch pfändbar sei rolleyes)

Ich hatte eigentlich erwartet,dass er mir sofort zur Einleitung der Privatinso raten würde,denn mein Schuldensaldo liegt bei über 7000.- und ich beziehe ALG II.Er sagte aber wieder nur,ich solle erst mal sämtliche Zahlungen einstellen (ausser Miete u. Strom),damit ich ab nächsten Monat wieder was zu essen habe. Er lobte auch,dass ich meine Gläubiger angeschrieben u. über meine Zahlungsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt habe,bei der GEZ einen Zahlungsaufschub bis August bewirkt und ein zweites Konto eröffnet habe.Zur PI sieht er offensichtlich (noch?) keine Veranlassung.Nach welchen Kriterien wird das denn entschieden ?

Ich fühle mich trotzdem nicht wirklich beruhigt,weil ich immer noch nicht weiss,was genau ich jetzt zu befürchten habe & wie der \"Schlachtplan\" aussieht. Er sagte,ich solle erst mal ans tägliche Überleben denken & mir nicht so viel Sorgen um die Zukunft machen. Das habe ich aber schon viel zu lange so praktiziert. Sicher wird er seine Gründe haben. Aber ich komme mir dabei ziemlich ohnmächtig & passiv vor. Ich würde gerne vorher genau wissen,worauf ich mich da einlasse auch ein bisschen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Weil es ja meistens nicht  nur eine einzige Lösungsmöglichkeit gibt. Oder sollte man sich da einfach blind in die Hände eines (vermeindlichen?) Experten begeben???

Am Montag habe ich noch mal einen kurzen Termin bei ihm. Vielleicht könntest du mir ein paar gezielte Fragen nennen,die ich ihm stellen könnte,um etwas mehr Licht in die Sache zu bringen ?
(Wie du merkst,neige ich ja dazu, bei dem Thema etwas zu unstrukturiert & emotional zu reagieren.Da kannst du mich als Außenstehender vielleicht in ein wenig sinnvollere Bahnen lenken.)
Kann ja auch sein,dass er mir am Mo von ganz allein Genaueres sagt. Hoffentlich.

Erst mal vielen Dank.
VG Luz
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. Mai 2006, 21:00:44 »



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Sanierer
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« Antworten #5 am: 18. Mai 2006, 21:42:02 »

Hallo Luz,

wegen 7000 Eurekas macht man keine Insolvenz. Da hat der Schuldnerberater sicher recht. Und ein schlechtes Gewissen solltest Du auch nicht haben.

Mach Dir erst einmal Sorgen um Dich. Evtl. gibst Du auch erst einmal die EV ab, damit erst einmal etwas mehr Ruhe ist. Und alles was Deine Pfändungsgrenze überschreitet und pfändbar ist, geht an den GV. Aber dann, wenn es soweit ist.

Ich weiss, dass ist einfach geschrieben. Aber setz Dir Ziele, die Du erreichen möchtest und die Deine Situation verbessern. Dazu gehört auch das schlechte Gewissen abzulegen und anfangen zu kämpfen.

Ob der SB was taugt kannst Du nur feststellen, wenn Du ihn mit Fragen löcherst. Dazu sollten Deine Unterlagen immer uptodate sein. Viel Erfolg am Montag.

Gruss Sanierer



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Luz
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« Antworten #6 am: 18. Mai 2006, 23:14:10 »

Hallo Sanierer,
dank dir. Ich werds beherzigen.
Schönen Abend.
Luz   :))
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