Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Freitag, 05. Dezember 2008 05:39
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenregeln
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenübersicht
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Preisvergleich
tree-T.gif Kontovergleich
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 Wer ist im Chat?
Grad keiner da...

Zum Chat

 
Social Bookmarks
Mr. Wong Google Yahoo Webnews Live Bookmarks Yigg Blinken bei Blinkslist
Oneview del.icio.us Digg It Linkarena Furl Reddit About Social Bookmarking
 
Pinnwand

 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


 
Sedo Tracking
Sedo - Domains kaufen und verkaufen das Projekt pleite-was-nun.info steht zum Verkauf Besucherstatistiken von pleite-was-nun.info etracker® Web-Controlling statt Logfile-Analyse
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 05:39:31 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Was passiert mit meinem Haus, wenn die Sparkasse es nicht versteigern sollte?  (Gelesen 320 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
77777euro
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 09. Oktober 2008, 19:19:45 »

Erstmal Hallo an alle mittellosen Nichtgläubiger ....

Ich komme wie bei jedem Forum bei der Suche zu keinem Ergebnis.

Ich suche nach Infos - was mit dem (meinem) Haus passiert , wenn es die Sparkasse nicht versteigern sollte -  dntknw könnte ja passieren - bleibe ich dann Eigentümer (und hab Glück  cheesy) .... würde ja Sinn machen bei Restschuldbefreiung .... wann kommt eigentlich der RSB Bescheid ? 

noch wohne ich drin und zahle 250,00 Nutzungsentschädigung an die IV .... wer bestimmt die Höhe ?

sollte es zur Versteigerung kommen .. irgendwann .... kann ich es ersteigern ?

danke
Gespeichert

ich verkaufen alles - kann nicht's zum lieben Gott mitnehmen
jafern
Administrator
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 435

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 7



WWW
« Antworten #1 am: 09. Oktober 2008, 20:28:44 »

Hallo und willkommen,

sicherlich erhälst Du bald Antworten zu Deinen Fragen.

Ich war aber mal so frei und habe zunächst

  • ein eigenes Thema aus Deinem Posting erstellt (das, wo Du es angehängt hattest, war nicht wirklich treffend),
  • im gleichen Atemzug einen hoffentlich genehmen Betreff erstellt, sowie
  • das neue Posting in eine andere Abteilung verschoben.

Bitte nicht einfach drauf losschreiben und vorher mal einen Blick in die Forenregeln werfen, danke!

VG
José

P. S. Habe bei der Gelegenheit mal den Link zu den Forenregeln direkt oben links in die Navigation eingebaut...  wink
Gespeichert

Ich nutze die Logic Cash Card und spare somit bares Geld bei meinen Einkäufen! thumbup Egal was und wo, online oder bei meinem Händler um die Ecke; ich lege sie einfach bei den mittlerweile über 30.000 beteiligten Firmen an der Kasse vor und erhalte sofort Preisnachlässe von bis zu 30%! Auch alle anderen Leistungen, die man kostenlos dazubekommt, wie SMS, Klingeltöne, eigene Homepage, usw., sind klasse! Die Kosten für die Karte hatte ich übrigens schon nach wenigen Wochen wieder raus! Ist Dein Händler eventuell auch schon dabei... wink
Hier gibt es weitere Infos!
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2392

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 8



« Antworten #2 am: 09. Oktober 2008, 20:56:26 »

Da Sie Nutzungsentschädigung an den IV zahlen, ist das Grundstück(Haus) sicherlich noch nicht freigegeben.
Es liegt also an dem IV/TH die Zwangsverwertung einzuleiten.

Das Verfahren kann auch erst dann abgeschlossen werden, wenn das Grundstück(Haus) freigegeben oder zwangsversteigert ist.

Was veranlasst Sie zu der vagen Hoffnung, dass dies nicht passieren sollte?

Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
77777euro
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 19:50:11 »

Danke jafern für nette Verschiebung und Einzelthema (meine Rettung  thumbup)

ja die Forenregeln  whistle werde ich mir mal wohl am Wochenende reinziehen  Oh_no

Danke paps für promte Antwort -

Hausverwertung ist eingeleitet ..... ich darf aber noch bis zum Verkauf oder Zwangstermin drin wohnen 
und dafür eine sogenannte Nutzungsentschädigung zahlen (zahle ich aus meinem Nichtpfändbaren Teil)
... und das möchte ich eigentlich auch nicht mehr zahlen - darf ich das ?
er bekommt doch von Lohnpfändung  cry einen kleinen Teil - das muß reichen ....


Das Haus ist nicht im besten Zustand (Wertgutachter war vor 2 Wochen da ... dauert noch bissl)
und ich denke das es vielleicht keiner kaufen möchte , da ich es ja auch schon (bevor Inso) probiert hatte ....
natürlich mit Wunschpreis .... siehe mein account

ich würde es ja auch ersteigern wollen - nur halt zum 5/10 Preis natürlich  biggrin
Gespeichert

ich verkaufen alles - kann nicht's zum lieben Gott mitnehmen
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 19:50:11 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
ThoFa
Moderator
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 2019

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 3



WWW
« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 22:25:03 »

Hallo,

so lange das Haus nicht durch den IV freigegeben wurde, kommen Sie um die Nutzungsentschädigung nicht herum, was ich persönlich für ein Unding halte (die "alten Hasen" wissen das  wink ).

Wer hat die Zwangsversteigerung eingeleitet ? Bank oder IV ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
77777euro
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 11. Oktober 2008, 15:03:59 »

Inso eröffnet am 22.01.2008
Gewährung von RSB beantragt
Kosten für Inso eröff und Inso verfahren werden gestundet ... dies alles im "Urteil"

Meine Eigenheimzulage (seit 2003) für 2008 wurde im März 2008 auch an den IV gezahlt.

Mein Fahrzeug gehört nicht zur Inso masse , dennoch darf der Sicherungsgläubiger es verwerten ?

Die Zwangsversteigerung hat die Bank beantragt - die ZV einzutragen am 28.05.2008

Der Beschluß gilt als Beschlagnahme lese ich gerade ... also bin ich enteignet worden  cry

es ist also nachwievor rechtens von meinem Unpfändbaren Geld die Nutzungsentschädigung zu kassieren ?   und wer legt die Höhe fest ?

mit freundlichen Grüßen aus Leipzig
Gespeichert

ich verkaufen alles - kann nicht's zum lieben Gott mitnehmen
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2392

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 8



« Antworten #6 am: 11. Oktober 2008, 16:03:38 »

Mein Fahrzeug gehört nicht zur Inso masse , dennoch darf der Sicherungsgläubiger es verwerten ?
Ja, Die Finanzierung/Kredit  ist mit Eröffnung fällig gestellt.

Die Zwangsversteigerung hat die Bank beantragt - die ZV einzutragen am 28.05.2008
Demnach sollte das haus freigegeben sein.


Der Beschluß gilt als Beschlagnahme lese ich gerade ... also bin ich enteignet worden  cry
Haben Sie etwas anderes erwartet?
Auch die Inso sollte im Grundbuch noch eingetragen werden.
Bei uns hat es von der Übersendung der Grundschuldurkunde bis zum 1. Termin der ZV, 2 Jahre gedauert.


es ist also nachwievor rechtens von meinem Unpfändbaren Geld die Nutzungsentschädigung zu kassieren ?   und wer legt die Höhe fest ?
Da die Bank ZV beantragt hat, sollte ja die Immo  nicht mehr in der Masse sein.
Insofern keine Nutzungsentschädigung.
Wenn aber doch noch Massezugehörig, dann bis maximal in Höhe der ortsüblichen Miete.
Wobei es eigendlich ein Unding ist, vom Eigentümer einer Sache, für die Nutzung dieser Sache, einen Dritten zu entschädigen. 
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2008, 16:06:02 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 


Bot-Trap Logo visit pragmaMx Referenzseiten
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 30.09.2003 - 2008 by Schulden und Insolvenz Info Hilfe Forum
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelleverfügbar.



Seitenerstellung in 0.5789 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
click to see!