Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:45:27 *
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Autor Thema: Was passiert mit meinem Haus, wenn die Sparkasse es nicht versteigern sollte?  (Gelesen 3985 mal)
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« am: 09. Oktober 2008, 19:19:45 »

Erstmal Hallo an alle mittellosen Nichtgläubiger ....

Ich komme wie bei jedem Forum bei der Suche zu keinem Ergebnis.

Ich suche nach Infos - was mit dem (meinem) Haus passiert , wenn es die Sparkasse nicht versteigern sollte -  dntknw könnte ja passieren - bleibe ich dann Eigentümer (und hab Glück  cheesy) .... würde ja Sinn machen bei Restschuldbefreiung .... wann kommt eigentlich der RSB Bescheid ? 

noch wohne ich drin und zahle 250,00 Nutzungsentschädigung an die IV .... wer bestimmt die Höhe ?

sollte es zur Versteigerung kommen .. irgendwann .... kann ich es ersteigern ?

danke
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« Antworten #1 am: 09. Oktober 2008, 20:28:44 »

Hallo und willkommen,

sicherlich erhälst Du bald Antworten zu Deinen Fragen.

Ich war aber mal so frei und habe zunächst

  • ein eigenes Thema aus Deinem Posting erstellt (das, wo Du es angehängt hattest, war nicht wirklich treffend),
  • im gleichen Atemzug einen hoffentlich genehmen Betreff erstellt, sowie
  • das neue Posting in eine andere Abteilung verschoben.

Bitte nicht einfach drauf losschreiben und vorher mal einen Blick in die Forenregeln werfen, danke!

VG
José

P. S. Habe bei der Gelegenheit mal den Link zu den Forenregeln direkt oben links in die Navigation eingebaut...  wink
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
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« Antworten #2 am: 09. Oktober 2008, 20:56:26 »

Da Sie Nutzungsentschädigung an den IV zahlen, ist das Grundstück(Haus) sicherlich noch nicht freigegeben.
Es liegt also an dem IV/TH die Zwangsverwertung einzuleiten.

Das Verfahren kann auch erst dann abgeschlossen werden, wenn das Grundstück(Haus) freigegeben oder zwangsversteigert ist.

Was veranlasst Sie zu der vagen Hoffnung, dass dies nicht passieren sollte?

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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 19:50:11 »

Danke jafern für nette Verschiebung und Einzelthema (meine Rettung  thumbup)

ja die Forenregeln  whistle werde ich mir mal wohl am Wochenende reinziehen  Oh_no

Danke paps für promte Antwort -

Hausverwertung ist eingeleitet ..... ich darf aber noch bis zum Verkauf oder Zwangstermin drin wohnen 
und dafür eine sogenannte Nutzungsentschädigung zahlen (zahle ich aus meinem Nichtpfändbaren Teil)
... und das möchte ich eigentlich auch nicht mehr zahlen - darf ich das ?
er bekommt doch von Lohnpfändung  cry einen kleinen Teil - das muß reichen ....


Das Haus ist nicht im besten Zustand (Wertgutachter war vor 2 Wochen da ... dauert noch bissl)
und ich denke das es vielleicht keiner kaufen möchte , da ich es ja auch schon (bevor Inso) probiert hatte ....
natürlich mit Wunschpreis .... siehe mein account

ich würde es ja auch ersteigern wollen - nur halt zum 5/10 Preis natürlich  biggrin
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« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 22:25:03 »

Hallo,

so lange das Haus nicht durch den IV freigegeben wurde, kommen Sie um die Nutzungsentschädigung nicht herum, was ich persönlich für ein Unding halte (die "alten Hasen" wissen das  wink ).

Wer hat die Zwangsversteigerung eingeleitet ? Bank oder IV ?

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 22:25:03 »



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« Antworten #5 am: 11. Oktober 2008, 15:03:59 »

Inso eröffnet am 22.01.2008
Gewährung von RSB beantragt
Kosten für Inso eröff und Inso verfahren werden gestundet ... dies alles im "Urteil"

Meine Eigenheimzulage (seit 2003) für 2008 wurde im März 2008 auch an den IV gezahlt.

Mein Fahrzeug gehört nicht zur Inso masse , dennoch darf der Sicherungsgläubiger es verwerten ?

Die Zwangsversteigerung hat die Bank beantragt - die ZV einzutragen am 28.05.2008

Der Beschluß gilt als Beschlagnahme lese ich gerade ... also bin ich enteignet worden  cry

es ist also nachwievor rechtens von meinem Unpfändbaren Geld die Nutzungsentschädigung zu kassieren ?   und wer legt die Höhe fest ?

mit freundlichen Grüßen aus Leipzig
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« Antworten #6 am: 11. Oktober 2008, 16:03:38 »

Mein Fahrzeug gehört nicht zur Inso masse , dennoch darf der Sicherungsgläubiger es verwerten ?
Ja, Die Finanzierung/Kredit  ist mit Eröffnung fällig gestellt.

Die Zwangsversteigerung hat die Bank beantragt - die ZV einzutragen am 28.05.2008
Demnach sollte das haus freigegeben sein.


Der Beschluß gilt als Beschlagnahme lese ich gerade ... also bin ich enteignet worden  cry
Haben Sie etwas anderes erwartet?
Auch die Inso sollte im Grundbuch noch eingetragen werden.
Bei uns hat es von der Übersendung der Grundschuldurkunde bis zum 1. Termin der ZV, 2 Jahre gedauert.


es ist also nachwievor rechtens von meinem Unpfändbaren Geld die Nutzungsentschädigung zu kassieren ?   und wer legt die Höhe fest ?
Da die Bank ZV beantragt hat, sollte ja die Immo  nicht mehr in der Masse sein.
Insofern keine Nutzungsentschädigung.
Wenn aber doch noch Massezugehörig, dann bis maximal in Höhe der ortsüblichen Miete.
Wobei es eigendlich ein Unding ist, vom Eigentümer einer Sache, für die Nutzung dieser Sache, einen Dritten zu entschädigen. 
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2008, 16:06:02 von paps » Gespeichert

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