Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:30:48 *
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Autor Thema: Was passiert nach der WVP?  (Gelesen 1495 mal)
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Norbi76
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« am: 02. Mai 2008, 14:08:17 »

Hallo zusammen,

ich befinde mich nun seit einem Jahr in der WVP. Dazu erstmal die Grunsatzfrage ... dauert die WVP 6 Jahre oder der Zeitraum ab Insolvenzantrag?   gruebel

Nun kam letztens bei nem Verwandtenbesuch die Frage auf, was ist eigentlich nach Abschluss der WVP? Hat man überhaupt Möglichkeiten in ein "normales" Leben zurück zu kehren? Wie sieht es z.B. aus bei Abschluss eines Bausparvertrages etc., oder ist das sogar in der WVP möglich?

Es existiert ein Grundstück in Familienbesitz und dort hätte ich den Wunsch in 5-6 Jahren ein sparsames kleines Eigenheim zu bauen. Nun wurde mir aber gesagt:"Du kommst eh nie mehr aus der Schufa und bekommst nie wieder einen Kredit" ... ist das so korrekt? Ich möchte keine Kredite für Reisen oder Kinkerlitzchen, sondern um irgendwann ein kleines Eigenheim auf die Beine zu stellen. Kann ich diesen Gedanken verfolgen oder gleich in die Tonne kloppen, da ich nur noch ein Eigenheim finanzieren kann, wenn ich das Geld im Voraus auf den Tisch lege?

Wäre nett, wenn mich dahingehend jemand aufklären könnte!

Dankeschön!

Im übrigen, mit dem Wissen was ich heute habe, wäre ich nie in die Insolvenz gegangen. Meine Schuldensumme lag/liegt bei 6.000EUR.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 02. Mai 2008, 15:49:23 »

"ich befinde mich nun seit einem Jahr in der WVP. "

- OK,. D.h. das eigentliche Insolvenzverfahren ist schon durch. Vermögensbildung ist dann wieder möglich.

"Dazu erstmal die Grunsatzfrage ... dauert die WVP 6 Jahre oder der Zeitraum ab Insolvenzantrag?   "

- Die Laufzeit der Abtretung im RSB Verfahren beträgt 6 Jahre und beginnt rechnerisch mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
 

"Hat man überhaupt Möglichkeiten in ein "normales" Leben zurück zu kehren? "

- Ein normales Leben führt man doch immer.  Auch in der WVP


"Wie sieht es z.B. aus bei Abschluss eines Bausparvertrages etc., oder ist das sogar in der WVP möglich?"

- In der WVP ja, siehe oben. 

"Nun wurde mir aber gesagt:"Du kommst eh nie mehr aus der Schufa und bekommst nie wieder einen Kredit" ... ist das so korrekt? "

- Auch die SCHUFA wird irgendwann sauber sein, vermutlich ca. 3 Jahre nach Erteilung der RSB.


"Kann ich diesen Gedanken verfolgen oder gleich in die Tonne kloppen, da ich nur noch ein Eigenheim finanzieren kann, wenn ich das Geld im Voraus auf den Tisch lege?"

- Träume und Ziele soll man Leben, sonst macht das Leben keinen Sinn.


"Im übrigen, mit dem Wissen was ich heute habe, wäre ich nie in die Insolvenz gegangen. Meine Schuldensumme lag/liegt bei 6.000EUR."

- Wie viel ist denn bei Ihnen derzeit pfändbar ?




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Norbi76
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« Antworten #2 am: 02. Mai 2008, 19:28:09 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. cheesy

So wär also z.B. auch ein Sparbuch wieder möglich?
Es war mir wichtig zu wissen, dass man auch nach der Privatinsolvenz Träume haben darf, vielen Dank für dieses aufbauende Wissen  wink

Manchmal kommt es mir so vor, als würde ich als Mensch 2.Klasse gelten. Hatte durch die Insolvenz auch zwischenmenschliche Probleme bei meinem letzten Arbeitgeber, welches dann auch zur Kündigung führte. "Freunde" von früher haben sich nach und nach verabschiedet. Nachdem ich einige Vorstellungsgespräche hatte und mit offenen Karten spielte (habe die Insolvenz nie verschwiegen, bringt ja nix außer Ärger im Nachhinein), hat´s mit nem Job nicht wieder hingehauen, so dass ich es nun mit der Selbständigkeit probiere.

Ich steh im Augenblick noch unter ALG-2 Bezug, übe aber noch einen Nebenjob aus mit dem ich baldmöglichst selbständig machen möchte. So gesehen gibt es bei mir aktuell keine pfändbaren Beträge.

Daran würde meine nächste Frage anschliessen. Was ist eigentlich, wenn die Schuldsumme vor Ablauf der WVP durch Pfändungen komplett abgezahlt ist? Wäre wünschenswert, dass das Geschäft irgendwann so läuft, dass man ohne Restschuldbefreiung "aus den Schulden" wäre. Eventuell haut es ja hin, man lernt mit der Zeit wieder positiv zu denken. Anders kommt man ja nicht weiter.
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paps
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« Antworten #3 am: 02. Mai 2008, 21:03:14 »

keine pfändbaren Einkünfte und Vermögensbildung?
Funktioniert das?

Ansparen dürfen Sie jedenfalls, auch auf nem unlukrativen Sparbuch.
Besser wäre es jadoch, wenn man ihre Wünsche betrachtet, dass Geld auf einen BSV zu packen.
Dann haben Sie die Möglichkeit Eigenkapital anzusparen und auf die Differenz    ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu bekommen.
Zum anderen wird es in nicht allzulanger Zeit dazu kommen, das solche BSV nur noch Wohnungsbauprämie erhalten , wenn Sie wohnwirtschaftlich verwendet werden.

Werden die Schuldsumme und die TH- und Verfahrenskosten vor Ablauf der 6 jahre Abtretungsphase rückgeführt, kann Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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