Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:31:23 *
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Autor Thema: Was passiert , wenn sich das Gehalt verringert?  (Gelesen 908 mal)
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gummibaer0503
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« am: 09. Oktober 2008, 21:26:35 »

Hallo, ich (geschieden) bin neu hier und lebe seit 2 Jahren in der PI . Ich zahle fleißig meinen Pfändungsbeitrag von anfangs 250,- , jetzt mittlerweile 290,- , (und das auch zu dem Zeitpunkt , als mein Sohn in der Ausbildung war und ich eigentlich gar nicht zahlen müßte !!) Jetzt ist unsere Firma aufgekauft worden und man munkelt, das die Arbeitszeiten gekürzt werden. Das bedeutet , weniger Geld und somit auch eine geringere Pfändungssumme. Was kann mir passieren , wenn ich die Pfändungssumme nicht mehr aufbringen kann. Für eine schnelle Info wäre ich dankbar.

gummibaer0503
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smallville
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« Antworten #1 am: 09. Oktober 2008, 22:04:28 »

Hallo gummibärchen,

wenn sich das Gehalt aus betriebsbedingten Gründen ändert, sende einfach wenn es soweit ist  eine Kopie des Gehaltsnachweises und wenn
mgl. den innerbetrieblichen  Beschluss der Arbeitszeitreduzierung an den TH und somit dürfte sich dieses Thema erledigt haben.

lg
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gummibaer0503
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« Antworten #2 am: 09. Oktober 2008, 22:48:25 »

.. und was passiert denn am Ende der Laufzeit? Man sagte mir,das mir dann irgendwelche Kosten auferlegt werden ( Verfahrenskosten..??) Ich will doch dann nicht gleich wieder mit Schulden anfangen  ..

Kommen im Anschluss überhaupt noch irgendwelche Kosten auf mich zu? Ich meine mal was von einer "Stundung" gehört zu haben.

LG Gummibaer0503
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smallville
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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 00:20:03 »

Hi gummibaer,

normalerweise stellt man bei Antrag der Insolvenz gleichzeitig einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten - vorsorglich.


http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/MerkblattStundung.pdf

Habe Dir mal das Merkblatt einkopiert.
Wenn die Kosten innerhalb des Verfahrens nicht gedeckt werden können, wirst Du sie nach Erhalt der RSB dann nach deinen Möglichkeiten begleichen müssen bzw. den Teil der noch zu begleichen ist.

lg
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gummibaer0503
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« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 20:28:47 »

Hallo, vielen lieben Dank für deine Antwort,
Nun ist es so, dass am Anfang 250,- gepfändet wurden und nun schon 290,- und wenn es ne Prämie gibt auch noch mehr- wird dieses Geld was über den vereinbarten 250,- liegt für die Kosten des Treuhänders genommen?? Auch das Geld von der Steuererklärung erhalte ich nicht- allerdings ist einer der Gläubiger auch das Finanzamt :-(

Großes Lob an Dich , es ist schön das Menschen gibt die mehr wissen und es an andere weitergeben, denn der Treuhänder ist nicht unbedingt der Mann meines Vertrauens, da die Informationen sehr spärlich sind und in einem Paragraphendeutsch verfasst sind,für das man eine Übersetzung braucht..

In diesem Sinne freue ich mich auf eine Antwort

LG Gummibaer0503
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 20:28:47 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 10. Oktober 2008, 20:48:09 »

"Wenn die Kosten innerhalb des Verfahrens nicht gedeckt werden können, wirst Du sie nach Erhalt der RSB dann nach deinen Möglichkeiten begleichen müssen bzw. den Teil der noch zu begleichen ist."

Ergänzend noch folgendes:

-> und sollte das nicht möglich sein, werden die Verfahrenskosten ca. 3 Jahre nach Erteilung der RSB gänzlich erlassen. Auch das hat dann ein gutes Ende.



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ThoFa
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« Antworten #6 am: 10. Oktober 2008, 22:15:04 »

Hallo,

Hallo, vielen lieben Dank für deine Antwort,
Nun ist es so, dass am Anfang 250,- gepfändet wurden und nun schon 290,- und wenn es ne Prämie gibt auch noch mehr....

was haben Sie denn da vereinbart. Die pfändbare Summe berechnet sich nach der Lohnpfändungstabelle. Wie hoch ist denn Ihr Nettoeinkommen und wieviele unterhaltsberechtigte Personen haben Sie ?

MfG

ThoFa
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Lolly
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« Antworten #7 am: 10. Oktober 2008, 23:06:06 »

Hallo Gummibaer.

Wie ich erkenne, hast Du Probleme mit dem Errechnen des pfändbaren Betrages deines Einkommen.

Ich gebe hier mal einen Link http://www.pfaendung.de/ zur Berechnung des pfändbaren Einkommen. Das Programm

ist recht einfach. Ich selber habe über 6 Jahre mein pfändbares Einkommen so errechnet und meinem IV so abgerechnet.

Ohne Probleme!!

LG Lolly

edit by jafern: Danke für den interessanten Link, der zudem in unsere Linkdatenbank eingetragen wird!

« Letzte Änderung: 11. Oktober 2008, 01:45:27 von jafern » Gespeichert
gummibaer0503
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« Antworten #8 am: 11. Oktober 2008, 01:04:10 »

was haben Sie denn da vereinbart. Die pfändbare Summe berechnet sich nach der Lohnpfändungstabelle. Wie hoch ist denn Ihr Nettoeinkommen und wieviele unterhaltsberechtigte Personen haben Sie ?
MfG
ThoFa

also mein pfändbares Einkommen liegt z.Zt. bei 1400 Euro  (entspricht 290,- Pfändung) - nur wie kann der Treuhänder denn seine Kosten decken , damit ich denn am Ende nichts mehr zahlen muss?? Ich hätte es am liebsten das nach den 6 Jahren alles durch ist .

LG gummbaer0503

edit by jafern: Zitat korrigiert
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2008, 01:26:58 von jafern » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 11. Oktober 2008, 02:11:34 »

Hallo gummibaer,

hast Du den von mir eingestellten Link mal gelesen?
Da steht auch was zu den Kosten.

Was genau Dein Treuhänder berechnet zzgl. Gerichtskosten usw. kannst Du ggf. auch direkt bei ihm erfragen.

lg
small

P.S. wenn Du 6 Jahre pro Monat 290 Euro abführst sind das knapp 21.000 Euro
Davon sollten die Kosten gedeckt sein.
Erst der Überschuss dessen wird an die Gläubiger verteilt
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gummibaer0503
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« Antworten #10 am: 26. Oktober 2008, 11:01:47 »

Hallo, ich bin mal wieder,

ich befinde mich wie schon mal erwähnt in der WVP , nun hat meine Familie mir angeboten einen Kredit für mich aufzunehmen ( den ich dann an sie abzahle!), damit ich die Insolvenz beenden kann. Muß man dann  die volle Insovenzsumme (70.000) zurückzahlen- dann wäre es allerdings indiskutabel- oder den Betrag der nach Ablauf der 6 Jahre zusammenkommen würde (ca 20.000,-) ?? Entstehen dadurch Nachteile für mich?? Ich bin da ratlos :-(

LG gummibaer0503
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