Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:37:04 *
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Autor Thema: Was wurde mir gestundet?  (Gelesen 677 mal)
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Bankenpreller


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« am: 14. Juni 2011, 16:14:24 »

Hallo,
folgendes stand im Stundungsbeschluss: "......werden d.Schuld. für das Eröffnungs- und Hauptverfahren die Verfahrenskosten gemäß § 4 a Abs. 1, 3 InsO gestundet"

Sind jetzt alle Kosten für Inso Eröffnung und WVP gestundet oder muß ich da noch was beantragen?
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 14. Juni 2011, 16:15:12 »

Ja, alle Kosten für das Verfahren sind gestundet. Dem Verfahren selbst steht jetzt aller Voraussicht nichts mehr im Wege.
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Es grüßt der Alte
Insokalle
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« Antworten #2 am: 14. Juni 2011, 16:47:15 »

Ich finde das nicht so eindeutig. "Hauptverfahren" meint gelegentlich nur das eigentliche Insolvenzverfahren, umfasst dann aber nicht das Restschuldbefreiungsverfahren.
Ich würde vorsichtshalber bei Gericht anrufen und nachfragen. Ggf. ist für die WVP doch noch ein Antrag erforderlich.
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Bankenpreller


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« Antworten #3 am: 14. Juni 2011, 17:06:54 »

@Insokalle  hmm....ein Antragsformular ist mir nicht bekannt. Wir haben alle zur Verfügung stehenden Anträge eingereicht. Das es noch einen extra für die WVP geben soll ist was ganz neues!!!
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« Antworten #4 am: 14. Juni 2011, 17:13:54 »

@Insokalle  lies mal hier:

Die Stundungsentscheidung und ihre Auswirkungen:
Die Entscheidung über die Stundung erfolgt für jeden Verfahrensabschnitt besonders.
Verfahrensabschnitte sind:
Regelinsolvenzverfahren  Verbraucherinsolvenzverfahren
Antragsverfahren  gerichtliche Schuldenbereinigung
eröffnetes Verfahren  eröffnetes Verfahren
Restschuldbefreiungsverfahren/Wohlverhaltensperiode
Restschuldbefreiungsverfahren/Wohlverhaltensperiode
Die Entscheidung zur Verfahrenskostenstundung ergeht auf der Grundlage der mit dem Antrag auf
Stundung abgegebenen Erklärung des Schuldners zu den persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen. Das Gericht kann die Stundungsentscheidung nach § 4a Abs. 2, 4b Abs. 2 InsO
jederzeit  ändern, soweit sich die maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse
wesentlich geändert haben.  Deshalb ist der Schuldner verpflichtet, dem Gericht eine
wesentliche Änderung dieser Verhältnisse unverzüglich anzuzeigen. Dazu gehört insbesondere jeder Wohnsitzwechsel.
Die Stundung der Verfahrenskosten bedeutet nicht, dass die Verfahrenskosten endgültig von der
Staatskasse übernommen werden. Lediglich die Fälligkeit der Kosten wird hinausgeschoben, sie
sind also später zu bezahlen.


Demnach reicht der Vorliegende Antrag völlig aus!!
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« Antworten #4 am: 14. Juni 2011, 17:13:54 »



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« Antworten #5 am: 14. Juni 2011, 18:00:09 »

besser ich verkneife mir einen kommentar
« Letzte Änderung: 14. Juni 2011, 18:01:59 von Insokalle » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 14. Juni 2011, 19:01:06 »

@ Insokalle: ist wohl besser. man liest ja so einiges über dich...schade, hier gibts keine Igno-Taste!!!! thumbup

Aber auch für dich nochmal zum nachlesen: http://dejure.org/gesetze/InsO/4a.html
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« Antworten #7 am: 14. Juni 2011, 21:10:30 »

@ Insokalle: ist wohl besser. man liest ja so einiges über dich...schade, hier gibts keine Igno-Taste!!!! thumbup

Aber auch für dich nochmal zum nachlesen: http://dejure.org/gesetze/InsO/4a.html

sorry aber das sind Kommentare die müssen echt nicht sein. Ich gebe insokalle recht. Im Grunde hast du mit deinem vorherigen Post deine Antwort bereits selbst geschrieben. Für jeden Abschnitt gibt es die Möglichkeit die Stundung zu beantragen. Das steht in deinem Eröffnungsbeschluss was gestundet wird. Bei mir steht z.B. dass die Restschuldbefreiung bei mir nicht mit in der Stundung enthalten ist und ein Antrag erneut gestellt werden muss.
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« Antworten #8 am: 14. Juni 2011, 22:43:04 »

Tja, auch du verbreitest Unwissen: man stellt nicht für jeden Abschnitt einen Stundungsantrag. Man stellt den Antrag 1x. Es wird lediglich bei jeden Abschnitt seitens des Gerichtes neu entschieden. Auch dir empfehle ich, deine Unwissenheit nicht weiter zu verbreiten und mal nachzulesen: http://dejure.org/gesetze/InsO/4a.html

Wünsche dir viel erfolg ...wenn du den Antrag gefunden hast, sag kurz Bescheid.

Sorry, aber ich bin hier nicht der einzige der Probleme damit hat, dass sich hier einige wichtig machen und ihren Senf dazugeben müssen ohne überhaupt in der Lage zu sein, einen Sachverhalt zu verstehen!!!

Und ich finde schon, dass solche Kommentare sein müssen. man muss schließlich die Möglichkeit haben, die Spreu vom Weizen zu trennen und andere vor solchen "Schlauen Leuten" zu schützen.

Auch du bist ein Bewerber für die Igno-Taste

Es ist ok, wenn man seine eigene Erfahrung Postet. Aber mit Ratschlägen ohne das nötige Fachwissen sollte man vorsichtig und zurückhaltend sein
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« Antworten #9 am: 14. Juni 2011, 22:49:33 »

@Angestellte80: Die Restschuldbefreiung wird nicht gestundet.(Was soll das auch sein bzw. was soll da gestundet werden?) Sie wird dir zugesprochen. Gestundet werden nur die Kosten des Verfahrens: Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase, wonach du dann evt. die Restschuldbefreiung erhälts. Danach bleiben dir noch 4 Jahre um die gestundeten Verfahrenskosten zu begleichen, schaffst du das nicht, werden sie dir auf Antrag erlassen. Hast du den Ablauf des Insolvenzverfahrens überhaupt verstanden?

man..ich dachte, dieses Forum wäre eines der professionellen im Netzt...war es zumindest mal...aber die Zeiten ändern sich. Schade Oh_no
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« Antworten #10 am: 15. Juni 2011, 07:33:59 »

ganz ehrlich, solche Forumuser liebe ich, gerade mal zwei Tage angemeldet und hier den Klugschei**er schlecht hin spielen fuchsteufelswild. Was willst du denn überhaupt hier, wenn du alles auf die Goldwaage legst und alles besser weisst???  nono

Das ich das Verfahren meinte, sollte wohl jedem klar sein. Und das was auf irgendwelchen Links, die hier von dir eingestellt werden, interessiert mich nicht die Bohne. Mich interessiert nur, was das Gericht mir schreibt und in MEINEM Beschluss steht eindeutig drin, das ein Antrag für die Stundung der VERFRAHRENSKOSTEN IN DER RESTSCHULDBEFREIUNG neu eingereicht werden muss.

Und ich denke das ich relativ gut über mein Verfahren informiert bin. Aber ich frage mich wirklich, was User hier wollen, die gerade zwei tage angemeldet sind und schon solche spitzfinderischen Bemerkungen und schlechtes Klima hier verbreiten.
Ich habe von vielen Usern hier, dazu zählt auch Insokalle, sehr gute und hilfreiche Tips bekommen. Wenn du keine Tips brauchst oder annehmen willst, es hält dich keiner hier fest  whistle
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« Antworten #11 am: 15. Juni 2011, 08:52:44 »

Nun ja, wenn du lieber Dumm sterben willst, dann verlass dich auf Fehlinformationen von Ahnungslosen wichtigtuern! Nur weil ich erst 2 tage hier angemeldet bin, heisst das nicht, dass ich nicht bestens über dieses Forum informiert bin. Dir scheint ja so einiges nicht klar zu sein. wenn dir klare Formulierungen zu kompliziert sind und du sie nicht verstehst, wird mir so einiges klar.....nur dann verbreite dein Unwissen nicht hier im Forum...es gibt hier Leute die wirkliche Hilfe brauchen und bei denen so ein falsches Geschwafel schnell Panik auslöst!!!

Ich bin ja froh, das wenigstens du weisst, was in deinen bescheiden steht. Auch an dich die Bitte: wenn du nen neuen Antrag stellst, lass es die anderen User wissen, vor allem wo du ihn her hast.

man, so langsam wird klar, warum so viele in die Inso gehen!!!
Gerade beim Thema Inso sollte man die kleinste Aussage auf die Goldwaage legen...sonst endest du wieder da wo du angefangen hast!!!!!

Ach noch was zu deinem Antrag: Wetten, das steht ....Stundung der Verfahrenskosten der Wohlverhaltensphase.....neu geprüft wird. Die Restschuldbefreiung ist das Ziel des Insoverfahrens und schließt sich an die WVP an..warst bestimmt bei sonen ehrenamtlichen Schuldnerberater und glaubst, die haben dich bestens beraten...na ja, der klapperstorch bringt ja auch die kinder!
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« Antworten #12 am: 15. Juni 2011, 09:03:45 »

Ach so, Links interessieren dich nicht! Schade, manchmal ist etwas Eigeninitiative ganz hilfreich und lesen bringt viele Menschen weiter, ausser die, die dumm sterben wollen....nur schade, dass solche leute versuchen, andere mit in ihren Sumpf der ignoranz, des Wegschauens hineinziehen.

Man sollte hier im Forum nicht einfach irgendwelche Vermutungen posten und auch genauestens auf den Wortlaut der Formulierungen achten um nicht noch mehr Panik zu verbreiten und dann sind halt solche Aussagen wie von dir und Insoklalle hier fehl am Platz.

Weißt du, es könnte ja sein, das irgendwann die Welt untergeht, eine Feuerwalze alles nieder brennt, der himmel sich verdunkelt....Ok, in absehbarer, für uns relevanter, zeit wird das nicht passieren...aber es könnte ja sein!!!!das ist genau sone unnötige Aussage wie das was hier teilweise wiedergegeben wird!!!

Nun ja, es gibt halt mehrere User hier die das genauso sehen wie ich...ich hoffe, das diese endlich auch lautstark protestieren und so dazu beitragen, das dieses Forum wieder eins wird, was man weiterempfehlen kann...so wie es einst war!!!
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« Antworten #13 am: 15. Juni 2011, 10:28:56 »

ich bin wirklich froh, dass du so gut Bescheid weisst. Wenn du schon lange hier wärst und alle Beiträge lesen würdest, dann würdest du nicht so einen Blödsinn schreiben! Nix für ungut.  huh


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« Antworten #14 am: 15. Juni 2011, 11:39:04 »

ich bin wirklich froh, dass du so gut Bescheid weisst. Wenn du schon lange hier wärst und alle Beiträge lesen würdest, dann würdest du nicht so einen Blödsinn schreiben! Nix für ungut.  huh

Stimmt schon.
Unweigerlich fragt man sich, ob es noch Sinn macht, weiter Fragen zu beantworten. Hut ab vor den Moderatoren, die dies mit hohem Engagement und Fachwissen machen, wie auch andere, die oft hier schreiben.
Die Zeit, die beispielsweise ich darauf verwende, könnte ich problemlos anderweitig nutzen. Aber das Feedback ist ja durchaus positiv. Und es macht mir Spaß, mir Gedanken über die teilweise sehr kniffligen Fragen zu machen. Ich ziehe meine Motivation letztlich aus der Hoffnung und dem Wissen, dass die meisten Leute in der Lage sind, meinen einen oder anderen Post zu lesen und zu verstehen.
Im Gegensatz zu diesem seltsamen Schreiberling hier, der sich mit seinem letzten Post endgültig selbst ins Abseits befördert hat.

Er sollte seine Eigeninitiative besser darauf verwenden, bei Gericht anzurufen, wenn er dessen Beschlüsse nicht versteht. Schließlich ist die Formulierung in seinem Beschluss unklar. Aber wie war das mit dem dumm sterben?

Es ist offenbar müßig, über die unterschiedlichen Gerichtspraktiken zu philosophieren. Aber erstens gibt es zahlreiche Fälle, dass die Stundung zunächst nicht für die Kosten der WVP gewährt wird. Und zweitens ist nun mal auch nicht ausgeschlossen, dass Gerichte für die Stundung der Kosten der WVP einen neuen Antrag haben wollen, wenn der erste nicht deutlich ausformuliert war. Übrigens hatte ich nichts von Formularen geschrieben.
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