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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:37:12 *
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Autor Thema: Was zählt als Einkommen?  (Gelesen 2618 mal)
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Nicky1982
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« am: 12. September 2007, 21:41:34 »

Hallo mein Partner und ich haben beide Insolvenz.  Nun stellt sich uns die Frage, wenn einer alleine Verdient, darf er durch unser gemeinsames Kind 1569,99€ Pfändungsfrei netto verdienen.  Wenn jeder vonn uns Arbeit hätte, dürfte jeder von uns 1369,99€ verdienen.  Das macht gesammt 2739,98€.  Wo ist der Sinn darin.  Man darf da plötzlich mehr haben, versteh ich nicht.  Kann mir das eventuell einer erklären?

Und wir haben jetzt ein Einkommen von 2050 € allerdings setzt sich dies aus verschiedenen Faktoren zusammen, nämlich

1.  Netto Gehalt meines Partners
2.  Harz 4
3.  Einstiegsgeld
4.  Fahrkostenbeihilfe
5.  Kindergeld
6.  Verpflegungsgeld

Wie wird das gerechnet??? Wird uns alles davon angerechnet? Wenn wir die Summe an den TH zahlen, welchem Konto wird es gut geschrieben, meinem oder dem von meinem Partner oder wird es aufgeteielt.  Durch das dämliche Hartz4 ist es ja nicht eindeutig klärbar, wer welches Geld hat.  Normal sollt man sowas strikt trennen.  So richtig steige ich da nicht durch und unseren TH erreicht man nicht, man hat nur ne Frau die dort im Büro arbeitet und die wechselt ständig und die kommen nicht hinterher bzw die steigt selber nicht durch weil wir jeden Monat 2 mal ne Änderung des Hartz4 erhalten.

Wie schaut es aus wenn ich vom AA überzahlt wurde, wird mir das vom TH auch eingezogen oder darf ich das für die Rückzahlung aufbewahren? Weil zurückzahlen muss ich das. 
Irgendwie ist eine Insolvenz wärend man Hartz4 bezieht undurchschaubar, da das Amt nur Mist bei uns baut.  Wir bekommen ständig Nachzahlungen ohne irgendwelche Gründe und 8 - 10 Monate später Fordern die es zurück, da Blickt doch keiner durch wie das mit der Insolvenz zusammen funktionieren soll. 

Hoffe auf Hilfe

Danke
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