Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 05:37
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:37:18 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Was zählt eigentlich unter "Einkommen"...  (Gelesen 1191 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Amrod
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 85

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 23. August 2007, 06:47:34 »

Hallo Foris. . .

Endlich ist mir der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts ins Haus geflattert.  Hatte ja auch lang genug gedauert.  Prüfungstermin ist Anfang Oktober.  Hoffe, dass es dann ganz schnell vorwärts geht, und die Sache abgeschlossen werden kann.

Um was es mir in meiner Frage geht ist hauptsächlich, ob das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss für die Kinder auch als Einkommen gewertet wird.  Ansonsten beziehe ich Unterhaltsgeld von meinem Reha-Träger plus einem angemessenen Fahrtkostenzuschuss, und komme so derzeit auf etwa 1500 bis Euro im Monat.  Der Fahrtkostenzuschuss von 300 Euro geht aber auch vollständig für die Fahrtkosten drauf.  Der pfändungsfreie Betrag läge meines Wissens nach bei Berücksichtigung der Kinder bei etwa 1600 Euro.

Falsch gerechnet?

LG Amrod
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 24. August 2007, 09:38:23 »

Guten Morgen Amrod

Kindergeld ist unpfändbar und wird nicht mit dem Arbeitseinkommen bzw. Lohnersatzleistungen zusammengerechnet. Der Unterhaltsvorschuss ist Einkommen der Kinder und wird auch nicht mit dem Arbeitseinkommen bzw. Lohnersatzleistungen zusammengerechnet.

Unterhaltsgeld-/Fahrkostenzuschuss kann wenn überhaupt (muss ich mal nachlesen) nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, d.h. gem. Lohnpfändungstabelle. Bei zwei Kindern wäre erst ab einen Betrag von 1569,99 Euro etwas abzuführen.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert

Amrod
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 85

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 24. August 2007, 13:31:20 »

Hallöle. . .

Schon mal vielen Dank für die Antwort.  Hauptsächlich ging es mir tatsächlich um das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss für meine Kinder.  Wenn die beiden Sachen nicht angerechnet werden komme ich nicht über den pfändungsfreien Betrag von 1569,99 Euro.  Unterhaltsgeld und Fahrtkostenzuschuss betragen wie schon angemerkt in etwa 1500 Euronen +/- ein paar Euronen hin oder her, auf die es mir da jetzt im Vorfeld nicht so ankommt.

LG Amrod
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1463 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz