Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:37:24 *
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Autor Thema: Wechsel PKV - gesetzliche Krankanversicherung  (Gelesen 1164 mal)
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daszebulon
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« am: 07. Oktober 2008, 07:51:09 »

Hallo zusammen,

ich hoffe, das ich hier richtig bin mit meinen Fragen und jemand Rat weiß. Ich befinde mich seit Januar 2008 im Insolvenzverfahren und habe im Mai geheiratet.

1.) Um Kosten zu sparen habe ich versucht von meiner PKV, bei der ich seit Jahren versichert bin, in die gesetzliche KK zu wechseln und meine Frau, Ihre Kinder und mich gemeinsam zu versichern. Zur Zeit zahlt meine Frau zusätzlich einen monatlichen Beitrag bei einer gesetzlichen KK. Bei Adoption der Kinder müssten diese ebenfalls jeweils noch einen eigenen Beitrag zahlen. Gibt es irgendeine Spezialregelung bei Insolvenz, die den Wechsel zurück in die Gesetzliche erlaubt?

2.) Mein Insoverwalter erkennt die in unserm gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder (noch nicht adoptiert) bei der Bemessung des Freibetrags nicht an, die Unterhaltszahlungen des leiblichen Vaters für die Kinder sind jedoch mit der Heirat entfallen, da ich s unterhaltsberehtigt sei. Warum aber werden die Kinder dann bei der Bemessung des monatlich zu pfändenden Betrags nicht anerkannt?

Es ist noch früh, ich hoffe meine Ausführungen sind verständlich.

Vielen Dank vorab für eventuelle Antworten

Marc
 
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 07. Oktober 2008, 11:39:17 »

Hallo,

zu a wird Paps sicher noch was schreiben....

Zu b ist es leider so, dass es dafür m.E. keine gute Regelung gibt, wovbei ich bezweifele, dass die Kinder nun keinen Unterhalt mehr vom leiblichen Vater bekommen. Für Sie gelten die Kinder aber erst nach Adoption als unterhaltsberechtige Personen.

MfG

ThoFa
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MissTraut
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« Antworten #2 am: 07. Oktober 2008, 18:30:39 »

Hallo,

zu 2. oder b)

Durch die Heirat ist sicherlich  Unterhaltsverpflichtung gegenüber Exfrau weggefallen aber never never never die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern. Wie alt sind die Kids ?

Warum die Kids nicht bei Dir als pfändungsmindernd anerkannt werden liegt schlicht und ergreifend daran, dass es nicht Deine leiblichen Kinder sind.

LG
MissTraut
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« Antworten #3 am: 07. Oktober 2008, 20:37:23 »

zum Teil a)

Es steht ihnen frei zum normalen Versicherungsjahresende(oder Beitragsanpassung) ihre PKV zu kündigen und ind die GKV (als freiwilliges Mitglied)zu wechseln.

Dieser Übergang ist verwehrt, wenn sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen,

Selbst bei einem freiwilligen Wechsel in die GKV werden Sie nicht einfach so ihre Familienangehörigen mitversichern können, da Sie dafür noch keine Anwartschaften in der GKV gebildet haben.


Sind Sie derzeit angestellt tätig oder selbständig?
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daszebulon
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« Antworten #4 am: 08. Oktober 2008, 08:39:17 »

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Antworten, ich bin angestellt.

Grüße

Marc
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Oktober 2008, 08:39:17 »



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paps
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« Antworten #5 am: 08. Oktober 2008, 21:51:44 »

haben Sie sich befreien lassen?
Wenn nein, dann Anfrage bei einer GKV und versuchen im persönlichen Gespräch einen Weg zu finden; möglichst mit dem(der) Geschäftsstellenleier (In).  wink
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daszebulon
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« Antworten #6 am: 09. Oktober 2008, 08:35:08 »

Hallo Paps,

vielen Dank erstmal. Halte das Forum auf dem Laufenden.

Viele Grüße

Marc
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