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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:37:52 *
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Autor Thema: Wechsel von PKV in Familienversicherung GKV möglich?  (Gelesen 1335 mal)
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Elli
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« am: 22. Juni 2006, 08:49:09 »

Ein freundliches Hallo an Alle,

ich lese hier schon seit einiger Zeit, da ich mich mit dem Gedanken an eine Insolvenz auseinandersetzen muß.

Kurz zu meiner Situation:
Ich bin derzeit noch selbständig mit einer GbR, die jedoch kurz vor der Insolvenz steht, da die Regelinsolvenz für die GbR zwangsläufig meine Privatinsolvenz hinterherziehen würde, habe ich eine Frage.

Bislang bin ich privat krankenversichert, könnte allerdings die Beiträge bei einer Privatinsolvenz nicht  mehr zahlen. HartzIV würde ich, da ich mit meine Lebensgefährten zusammenwohne wahrscheinlich nicht bekommen. Zu allem Überfluß bin ich im 4. Monat schwanger. Und das ist meine größte Sorge, daß ich nicht krankenversichert bin, wenn das Kind kommt und vorallem das das Kind dann keine KV hat.

Wenn mein Lebensgefährte und ich jetzt heiraten würden, müßte mich und das Kind dann die GKV meines LG´s  in die Familienversicherung aufnehmen oder nicht? Wenn ja gibt es da irgendwelche Anwartschaftszeiten oder so? Wenn nein was kann ich dann machen?

Hoffe Ihr kommt mit meinem wahrscheinlich doch etwas verworrenen Geschreibsel klar und könnt mir helfen.

Liebe Grüße

Elli

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« Antworten #1 am: 22. Juni 2006, 13:39:20 »

Hallo,

zunächst einmal zur Insolvenz.

Bei einer GbR stellt sich immer die Frage, ob es sinnvoll ist zunächst die GbR selber oder aber gleich die Gesellschafter in die Insolvenz zu führen. Dies ist sehr vom Einzelfall abhängig.
Die Gesellschafterinsolvenz ist jedenfalls auch eine Regelinsolvenz. Sie sollten sich da mal beraten lassen.

Zur KV:

Ja, Sie können in die Familienversicherung sofern Sie kein eigenes Einkommen und das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

MfG

ThoFa
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Elli
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« Antworten #2 am: 23. Juni 2006, 08:09:13 »

Hallo,

erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Gibt es bei der KV den irgendwelche Fristen, die eingehalten werden müssen, bezüglich der Familienversicherung für das Kind?

Ich habe im SGB V § 10 dritter Abschnitt gelesen:
\"Ehegatten sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs.2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetztes sowie des Erziehungsurlaubes nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.\"

Ich habe wirklich Angst, daß ich die PKV kündige und dann mit der Familienversicherung irgendwas schief geht und ich dann entbinde und weder ich noch das Kind krankenversichert sind.

MFG

Elli
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« Antworten #3 am: 26. Juni 2006, 09:28:01 »

Hallo,

ich hab mir jetzt nicht das gesamte SGB durchgelesen und kann natürlich nicht beurteilen, ob es nicht doch noch irgendwo eine Lücke gibt, aber die von Ihnen zitierten Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes erreichen Sie noch nicht.
Zudem finde ich die von Ihnen zitierte Stelle im § 10 SGB V gar nicht !?!

MfG

ThoFa
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