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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 22:08:36 *
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Autor Thema: Weihnachtsgeld/Einmalzahlung/Urlaubsgeld  (Gelesen 787 mal)
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pegasus
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« am: 10. Mai 2007, 16:49:05 »

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Habe dieses Thema, glaube ich, im falschen Thread gepostet.Deswegen hier erneut.
Hallo, ich habe da folgendes Problem.
Bei uns in der Firma, kirchlicher Träger (Krankenhaus), wird ab dem 1.7. das Urlaubsgeld wegfallen.Dafür gibt es eine Einmalzahlung, die dann wohl auch so im Lohnstreifen stehen wird.Das Urlaubsgeld wurde, bis jetzt, ja nicht gepfändet.Wie sieht es jetzt mit der Einmalzahlung aus?Fließt die, komplett, in die Insolvenzmasse oder habe ich Chancen auf einen Teil der Zahlung?
Das Weihnachtsgeld wird in zwei Raten ( Nov. und Juni) gezahlt.Wie sieht es da mit dem Freibetrag aus.Kann ich dann jedesmal mindestens 500 Euro behalten?Da das Weihnachtsgeld jetzt Jahressonderzahlung heißt, wird es dann trotzdem wie Weihnachtsgeld berechnet?
Ich weiß es sind viele Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?
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paps
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« Antworten #1 am: 10. Mai 2007, 19:06:26 »

ich glaube Feuerwald hatte dazu im "alten" Forum schon mal was gepostet.
Vielleicht gedulden Sie sich ein noch wenig.


PS:  mit dem falschen Tread ist nicht so wild, hätte wir auch verschieben können
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
jafern
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« Antworten #2 am: 10. Mai 2007, 20:58:24 »

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Habe dieses Thema, glaube ich, im falschen Thread gepostet.Deswegen hier erneut.

Hallo und Willkommen an "Board"  wink

Das erste Posting wurde am 08.05.07 im Board "Allgemeinrecht / Rechtstipps" getätigt, und dieses hier nun im Board "Ankündigungen /  Schreibrechte" .., beide nicht unbedingt zutreffend  undecided

Verschiebe es mal an die richtige Stelle und bin sicher, dass die Antorten nicht lange auf sich warten lassen werden.. cheesy

Gruß
José
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P. S. @paps: sämtliche Inhalte des "alten" Forums wurden in das neue importiert; sprich wenn es Antworten gab, müssten sie auch auffindbar sein. Habe nur leider nichts dazu finden können..  heulen
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 10. Mai 2007, 23:27:42 »

Hallo,

nur wenn die Sonderzahlung im direkten Zusammenhang mit Weihnachten steht, ist sie nicht pfändbar. Somit würde ich die Novemberzahlung als nicht pfändbar betrachten, da nicht mehr als 500,00 €. Die Zahlung im Juni sehe ich als pfändbar an, sie wird also dem normalen Lohn aufgeschlagen und davon der pfändbare Betrag berechnet.

Die Einmalzahlung würde ich jetzt aus dem Bauch heraus auch als pfädnbar ansehen, also gleiche Spiel wie bei der Junizahlung oben.

MfG

ThoFa

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 10. Mai 2007, 23:27:42 »


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pegasus
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« Antworten #4 am: 11. Mai 2007, 16:43:24 »

Danke, für´s Verschieben und die Antwort. Ich geh jetzt einfach mal davon aus dass ich von dem Geld (ausgenommen Weihnachtsgeld) nicht viel sehen werde, ausser auf dem Lohnstreifen.

Gruß Pegasus
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paps
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« Antworten #5 am: 11. Mai 2007, 17:40:41 »

nun ja gesetzt den Fall es kommt so wie beschrieben, erhöht sich ja mit dem Pfänbaren Netto auch der Freibetrag.
Etwas wird dann also doch "hängen" bleiben.
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Mfg Paps

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Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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