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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:42:07 *
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Autor Thema: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld  (Gelesen 698 mal)
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Minerva
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« am: 15. April 2011, 13:39:06 »

Gleich die nächste Frage.

Im Arbeitsvertrag meines Gatten wird zwar Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld erwähnt, dieses aber vermutlich aus Steuergründen durch 12 geteilt und in das Monatsgehalt integriert.

Das heisst, dass auf keiner Abrechnung Weihnachts- oder Urlaubsgeld erwähnt wird.

Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass eine Berücksichtigung nur bei explitziter Bezeichnung oder einem direkten zeitlichen Zusammenhang mit Weihnachten möglich wäre.

Ist das so richtig, oder gibt es irgendeine Möglichkeit eine Pauschale rauszuhandeln?

Eigentlich reicht es doch aus, dass alle Überstunden und das sind sehr viele im Gehalt inbegriffen sind und somit nicht nachweisbar und auch nicht zu 50% bei uns verbleiben. Die Provisionen, die naturgemäss eine Folge der Mehrarbeit sind, werden ja auch komplett eingerechnet, was manchmal sehr, sehr schade ist.

Hat einer eine ähnliche Situation und/oder eine Idee?

LG Minerva
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Fallera
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« Antworten #1 am: 17. April 2011, 12:43:01 »

Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass eine Berücksichtigung nur bei explitziter Bezeichnung oder einem direkten zeitlichen Zusammenhang mit Weihnachten möglich wäre.

- Das ist wohl so auch richtig! Als was wird die monatliche Zahlung denn bezeichnet? Oder bekommt Ihr Gatte einfach ein entsprechend höheres Bruttogehalt?

Eine Pauschale? Wie meinen sie das? Am besten wäre es natürlich, wenn Ihr Gatte das Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld in einer Zahlung mit entsprechender Bezeichung erhalten würden.

Überstunden sollten sehr wohl auf der Gehaltsabrechnung auftauchen und somit wohl nachweisbar sein! Man darf hier jedoch nicht Überstunden mit Mehrarbeitsstunden verwechseln. Passiert häufig in Firmen mit Gleitzeit.
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Kurt Cobain
Minerva
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« Antworten #2 am: 17. April 2011, 19:23:34 »

Hallo,

ja er erhält ein entsprechend höheres Brutto, ist eben so. Nicht unüblich übrigens im Verkauf. Also Schwamm drüber.

Das mit den Überstunden sehe ich sehr wohl als eine Lücke im System. Im erfolgsorientierten Verkaufsbereich sind anfallende Überstunden oder Mehrarbeit, eben alles was über übliche 8 Stunden hinausgeht oft mit dem monatlichen Brutto abgegolten. Als Einsatzanreiz gilt natürlich die Provision. Dafür arbeitet man eben länger als andere Arbeitnehmer und wird im Erfolgsfall mit der Provision angelehnt an den erzielten Umsatz belohnt.

Für mich ist es nicht logisch, dass davon nichts beim Arbeitnehmer verbleibt. Aber vielleicht hat das ja irgendeinen Hintergrund, dass hier mit zweierlei Masstäben gemessen wird, immer nur fixiert auf die Benennung.
Meine Meinung als Betroffene eben.

Ist der Arbeitgeber in die Problematik eingweiht, liesse sich die Lohnabrechnung ja entsprechend "frisieren", was aber ja wohl auf keinen Fall das Ziel sein kann.

LG Minerva
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