Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass eine Berücksichtigung nur bei explitziter Bezeichnung oder einem direkten zeitlichen Zusammenhang mit Weihnachten möglich wäre.
- Das ist wohl so auch richtig! Als was wird die monatliche Zahlung denn bezeichnet? Oder bekommt Ihr Gatte einfach ein entsprechend höheres Bruttogehalt?
Eine Pauschale? Wie meinen sie das? Am besten wäre es natürlich, wenn Ihr Gatte das Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld in einer Zahlung mit entsprechender Bezeichung erhalten würden.
Überstunden sollten sehr wohl auf der Gehaltsabrechnung auftauchen und somit wohl nachweisbar sein! Man darf hier jedoch nicht Überstunden mit Mehrarbeitsstunden verwechseln. Passiert häufig in Firmen mit Gleitzeit.