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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:42:13 *
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Autor Thema: Weihnachtsgeld eingetroffen  (Gelesen 894 mal)
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kiki200
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« am: 29. November 2010, 22:03:21 »

Hallo, habe heute meine Gehaltsabrechnung bekommen.
Bin mir nun aber noch wegen dem Weihnachtsgeld unsicher.

Gesamtbrutto 2787,-€ (davon  rund 1555,- Gehalt und 1232,-€ Weihnachtsgeld) 
Netto verbleiben 1797,-€

Ist meine Rechnung nun richtig, wenn ich von den 1797,-€ 500,-€ abziehe, verbleiben also noch 1297,-€.
Da ich 1 Unterhaltspflicht habe liege ich ja unterhalb des pfändbaren Betrags.  Ist das so richtig?
Danke für eure Antworten.   
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Fallera
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« Antworten #1 am: 29. November 2010, 22:08:31 »

Nach allgemeiner Handhabung ist das korrekt!
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pooly99
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« Antworten #2 am: 16. Dezember 2010, 11:04:47 »

Hallo,
500 Euro Netto oder Brutto?
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Fallera
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« Antworten #3 am: 16. Dezember 2010, 11:19:50 »

Eine Eindeutige Rechtssprechung gibt es nicht! Im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass 500 EUR vom errechneten Netto abgezogen werden und sich daraus der Pfändbare betrag gem. Tabelle ergibt.

Wenn Sie allerdings in einem Unternehmen arbeiten das mit SAP abrechnet, dann könnte es auch passieren, dass der Freibetrag vom Brutto abgezogen wird und dann nach Abzug von Steuern etc. das pfändbare Netto errechnet wird.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2010, 12:12:27 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2010, 13:11:38 »

Hmm...ich führe mein pfändbares Einkommen selbst an den Treuhänder ab. Dieses Jahr ist mein Weihnachtsgeld erstmals so hoch, dass es für die Pfändung relevant sein könnte, daher die Frage, was ich diesen Monat überweisen muss?! Meine Gehaltsabrechnung sieht wie folgt aus:

Bruttoeinkommen: 2.400,00 €
--------------------------------------------------------
Abzüge Steuer und SV: -856,48 €
-------------------------------------------------------------
Nettoeinkommen: 1.543,52 € (pfändbar: 388,40 €)


Weihnachtsgeld Brutto: 800,00 € (pfändbar: ???)
--------------------------------------------------------
Abzüge Steuer und SV: -394,20 €
---------------------------------------------------------
Weihnachtsgeld Netto: 405,80 € (pfändbar: ???)

Nettoauszahlung Gesamt: 1.949,30 €

Laut Pfändungstabelle ist bei meinem Nettoeinkommen von 1.543,52 € ein pfändbarer Betrag von 388,40 € abzuführen. Wenn es hier um 500,- Netto ginge dürfte ich mein Weihnachtsgeld ja voll behalten, oder?

Gruß und danke!!
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2010, 18:56:40 von pooly99 » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2010, 13:11:38 »



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« Antworten #5 am: 17. Dezember 2010, 11:12:14 »

Die Rechnung müsste meiner Meinung nach wie folgt aussehen:

GEsamtbrutto Dezember: 3.200 EUR
abzgl. der Steuern
= Netto
- 500 EUR Freibetrag
= Maßgebendes Netto für den pfändbaren Betrag!
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« Antworten #6 am: 17. Dezember 2010, 11:36:26 »

Dann wäre ich ja bei Netto 1.449,30 und müsste nur 318,40 abführen.
Das ist weniger als bei meinem Normalen Nettogehalt. Ist das richtig?
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Fallera
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« Antworten #7 am: 17. Dezember 2010, 11:43:57 »

Dann ist das so korrekt!

Das kann durchaus vorkommen!
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« Antworten #8 am: 19. Dezember 2010, 15:34:50 »

Erstmal danke für die Antworten, hat mich schon ein Stück weitergebracht!

Jetzt habe ich noch ein wenig im Forum gestöbert und ein paar Beiträge, meist von paps, gefunden. Er spricht immer vom halben Weihnachtsgeld,
wie z.B. hier http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-laestiges-tema-weihnachtsgeld-brauche-dringent-mal-hilfe-7173.html#msg38361
oder hier http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Insolvenz-Weihnachtsgeld-Urlaubsgeld-995.html#msg18009

Gilt das nun für mich auch? Die Hälfte meines Weihnachtsgeldes wären ja nur EUR 400,- (oder kann man immer pauschal EUR 500,- anrechnen?!).

Meine Rechnung würde dann so aussehen:
  2400,00 - Bruttogehalt
+  800,00 - Bruttoweihnachtsgeld
= 3200,00 - Gesamtbrutto
-  400,00 - 1/2 Brutto Weihnachtsgeld
- 1250,68 - Steuer- und SV-Abzüge
= 1549,32 - Nettoeinkommen

Der Pfändungsbetrag laut Tabelle wäre dann € 388,40

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Für nochmalige Antwort wäre ich dankbar, höre dann auch auf zu nerven  biggrin

Grüße und vielen Dank!

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2010, 15:45:40 von pooly99 » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 19. Dezember 2010, 16:08:44 »

Das ist in Ihrem Fall korrekt!

Die Hälfte des Bruttobetrages max. 500 EUR sind unpfändbar!

Da in Ihrem Fall die 1000 EUR Brutto nicht erreicht werden können 400 EUR in Abzug gebracht werden!

War ein Denkfehler meinerseits.
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« Antworten #10 am: 03. Januar 2011, 06:08:49 »

Nö Fallera lagst mit der ersten Aussage schon richtig, der 850 sagt...

"Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens (im TE Fall also 1.200 Brutto), höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;"

Kurz gesagt wer mehr als 1.000 € Brutto verdient, für den sind 500 € Brutto pfändungsfrei  wink
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