Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 05:42
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:42:36 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Weihnachtsgeld, zweimal  (Gelesen 393 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Neuling
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 30. November 2010, 09:25:45 »

Hallo zusammen,
bin seit einer Weile fleißiger Mitleser im Forum und habe schon einiges erfahren. Nun habe ich aber auch mal eine Frage und hoffe, dass die jemand beantworten kann.

Ich habe 2 TZ-Jobs und auch 2mal Weihnachtsgeld bekommen, Einmal mit der Gehaltszahlung für Oktober und jetzt bei der anderen Stelle mit der Novemberauszahlung. Im Oktober habe ich 500 Euro vom Gesamteinkommen abgezogen und von dem, was übrig blieb entsprechend der Pfändungstabelle meine Zahlung an den Insolvenzverwalter gezahlt.

Mein Frage ist nun, ob ich das mit der 2 Weihnachtsgeldzahlung ebenso machen kann, oder ob man nur einmal die Vergünstigung geltend machen kann.

Ich hoffe, dass mir da jemand weiterhelfen kann.

Lieben Gruß vom Neuling
Noch kein Danke für diesen Beitrag erhalten.
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 30. November 2010, 09:41:10 »

§850a ZPO regelt nur, dass Weihnachtsbezüge bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens max. 500 EUR unpfändbar ist. Eine Einschränkung auf die Häufigkeit existiert meiner Meinung nach nicht.

Somit würde ich sagen, dass auch beim 2. TZ Job nach der gleichen Berechnungsweise vorgegangen werden kann.
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 30. November 2010, 20:29:22 »

Erfolgt bei der Pfändungsberechnung die Zusammenrechnung beider Einkommen, trifft der Freibetrag nur einmal zu.

Anderen Falls würde ich meinen Arbeitgeber bitten, mein Gehalt im November nächsten Jahres in 5 Raten auszuzahlen. whistle
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Neuling
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 30. November 2010, 20:44:14 »

das verstehe ich jetzt nicht ganz  rougi
Ich addiere das, was ich im Monat ausgezahlt bekomme, und führe das, was über der Pfändungsfreigrenze liegt an den Insolvenzverwalter ab. Meinst du das?
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #4 am: 30. November 2010, 20:52:51 »

Zwei Einkommen sind auf Antrag zusammen zu rechnen.

Dann kann a) einer der Arbeitgeber abführen (wenn er den 2. Verdienst kennt.
oder b) der Schuldner.

Aus meiner Sicht ist die Regelung mit den Freibeträgen (Weihnachtsgeld eindeutig auf die Hälfte der beiden Jobs maximal 500,- für beide) eindeutig.
Mehr als 500,- können im Jahr nicht pfändungsfrei bleiben.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. November 2010, 20:52:51 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #5 am: 30. November 2010, 21:13:26 »

@Paps
Das sieht der BGH ein wenig anderst!

"Verfügt der Schuldner über Bezüge mehrerer Drittschuldner, so kommt er - ohne gegenläufige gerichtliche Anordnungen - für jedes Einkommen in den Genuss der Pfändungsfreibeträge (BGH, Urt. v. 13. Mai 1997 - IX ZR 246/96, WM 1997, 1243, 1244; Stein/Jonas/Brehm, ZPO 22. Aufl. § 850e Rn. 20 f; Musielak/Becker, aaO § 850e Rn. 9)

So ist meiner Meinung nach hier die Situation ähnlich wie bei den Unterhaltsberechtigten Personen! Solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, kann für beide Einkommen der Pfändungsfreibetrag in Anspruch genommen werden!
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 08:04:29 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Neuling
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 02. Dezember 2010, 18:22:03 »

Wenn dem so wäre,dann müsste ich ja überhaupt zahlen.
Oder verstehe ich da was falsch?
Ich habe 2 TZ-Jobs und eine 400-Euro-Tätigkeit bei dem jedes Gehalt für sich genommen unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt.
Laut meinem IV muss ich aber sämtliche Einkünfte, die ich im Monat habe, addieren und das, was über dem Pfändungsfreibetrag ist, abführen.
Bin jetzt gerade mal etwas verwirrt.

LG vom Neuling
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #7 am: 02. Dezember 2010, 19:02:41 »

Nach Urteil des BGH dürfte der TH keine Zusammenlegung einzelner Einkommen ohne Gerichtsbeschluss vornehmen.
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3205 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz