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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 00:34:31 *
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Autor Thema: Welche Pf.Grenze ist maßgebend bei 2 Teilzeitjobs 1x in Austria + 1x Deutschland  (Gelesen 554 mal)
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Selene-Luna
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« am: 02. Mai 2007, 23:04:38 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

hier bin ich wieder mit noch ein paar Unklarheiten.  :-\

Vorweg bedanke ich ich mich nochmals für die hilfreiche Unterstützung zum
letzten Thema "Pfändungsfreigrenze nach österreichischen oder deutschen Recht"  :D

Ich habe meine Entscheidung getroffen, indem ich dem Vollzeitjob in Österreich absagte und
eine Teilzeitstelle in Deutschland begonnen hatte. So kann ich erst mal meinen ADHS-Kindern
mehr Aufmerksamkeit schenken. Die IVin wünschte mir alles Gute für die heilpädagogischen
Maßnahmen meines Sohnes, nachdem ich ihr mitteilte, daß ich dem Vollzeitjob absagte.

Nun zu meinen eigentlichen Unklarheiten:
Ab September ist mein Problemkind nach der Schule im heilpädagogischen Hort untergebracht.
d. h. ich könnte wieder mehr arbeiten. Ab 01/09 hätte ich auch schon ein Angebot und
wieder mal aus Österreich. Wie wird die Pfändungsfreigrenze errechnet?

wenn

1. der Hauptjob in Teilzeit (4-Std. pro Tag) in Deutschland ist
    und der zweite Job in Österreich unter geringfügige Beschäftigung läuft

2. der Hauptjob in Teilzeit (4-Std. pro Tag) in Deutschland ist
    und der Zweitjob in Österreich auch Teilzeit - mehr als eine geringfügige Beschäftigung läuft

Für Ihre freundliche Unterstützung bedanke ich mich im Voraus



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ThoFa
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« Antworten #1 am: 03. Mai 2007, 15:28:05 »

Hallo,

butte noch nicht absagen. ich möchte dazu noch was schreiben. Komme aber erst heute Abend oder morgen dazu.

MfG

ThoFa
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ThoFa
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« Antworten #2 am: 05. Mai 2007, 09:01:25 »

Hallo,

die Absage des Jobs kann Sie die Restschuldbefreiung kosten. Sie dürfen keinen zumutbaren Job ablehnen. Sie sollten es also tunlichst vermeiden, mit der Begründung abzusagen, dass Ihnen aufgrund der Pfändungstabelle in Österreich zu wenig verbleibt.

MfG

ThoFa
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Selene-Luna
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« Antworten #3 am: 05. Mai 2007, 14:23:57 »

Hallo ThoFa,  :)

ich habe der IVin meine Jobabsage mitgeteilt, indem ich ihr
ausführlich meine Situation mit meinen beiden ADHS-Kindern
schilderte. Mein jüngerer Sohn ist nämlich vor kurzem vom
Hort geflogen, mit der Begründung, er sei für einen normalen
Hort nicht mehr ertragbar. So bemühte ich mich um heilpädagogische
Maßnahmen durch das Jugendamt.

Die Antwort der IVin auf meine Mitteilung lautete:
Herzlichen Dank für die Informationen.
Ich hoffe, dass Ihrem Sohn die heilpädagogischen Maßnahmen helfen werden. Sollte sich irgend etwas ändern, informieren Sie mich bitte wieder.


Trotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MFG
Selene-Luna

P.S. Kennen Sie ein Forum, wo man Hilfe bei Unterhaltsfragen bekommt ( Kindsvater zahlt nichts )
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 05. Mai 2007, 14:23:57 »


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paps
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« Antworten #4 am: 05. Mai 2007, 19:18:11 »

versuchen Sie es mal hier http://www.treffpunkteltern.de/foren/
oder hier http://www.hilferuf.de/forum/therapie/ wegen dem ADHS
« Letzte Änderung: 05. Mai 2007, 19:19:56 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Selene-Luna
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« Antworten #5 am: 07. Mai 2007, 09:06:50 »

Hallo ThoFa,

wissen Sie evtl. noch wie die Pfändungsfreigrenze bei zwei Teilzeitjobs ist
1x Österreich / 1x Deutschland?
siehe Beitrag vom 02. Mai bei diesem Thema?
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