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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:47:31 *
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Autor Thema: Welche Pfändungstabelle gilt????  (Gelesen 1030 mal)
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Moritzaustria
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« am: 19. Juli 2007, 11:13:50 »

Vielleicht finde ich ja hier einen entsprechenden Hinweis zu meinem Problem.  Ich war in Deutschland selbsständig und habe im Jahr 2004 aufgrund diverser Zahlungsausfälle meiner Kunden, die Privatinsolvenz eröffnet.  Im selben Jahr wanderte ich nach Österreich aus, wo ich im Herbst 2004 wieder einen neuen job antrat im Angestelltenverhältnis.
Dieses teilte ich auch der vom Gericht bestellten Insolvenzverwalterin mit.  Nach einiger Zeit wurde dann mein Gehalt entsprechend des möglichen Betrages gepfändet.  Dieser Betrag wurde jedoch nach der österreichischen Pfändungstabelle bemessen, was bedeutet, das der Betrag um fast 700,-- Euro höher war als der mögliche pfändbare Betrag in Deutschland. 
Nach konsultation meines Anwaltes sind wir beidenunmehr recht ratlos, da wir beide der rechtsauffassung sind, das ein in Deustchland anhängendes Verfahren nicht nach einer ausländischen Tabelle berechnet werden kann.  Sollte dieses der Fall sein, so würde es ja möglich erscheinen, eine Insolvenz in Deutschland einzuleiten und sich danach das Land mit der geringsten pfändungsgrenze bzw.  Zeit heraus zu suchen.
Vielleicht hat jemand belegbare Fallbeispiele oder kennt Urteile die diesem wiedersprechen.
Danke für die Mithilfe
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paps
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« Antworten #1 am: 19. Juli 2007, 19:38:57 »

wurde im April schon mal diskutiert, leider nicht abschließend.
den Tread findest du hier
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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