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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:47:38 *
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Autor Thema: Welche Regeln haben Krankenversicherungen bei der Annahme von Mitgliedern  (Gelesen 1630 mal)
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Isol
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« am: 02. August 2006, 23:45:10 »

Hallo,

hat hier jemand Erfahrungen mit der Anmeldung bei privaten Krankenkassenn?
Mein Mann ist/war selbständig und muss jetzt Privatinsolvenz anmelden. Natürlich hat uns die Krankenkasse dann gekündigt als die Beiträge ausblieben. In die gesetzliche KK können wir nicht mehr zurück. Ich habe gehört das es da ein neues Gesetz/Verordnung gibt wonach Krankenkassen verpflichtet sind Mitglieder aufzunehmen.
Stimmt das? Vielen Dank

Gruss Isol
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paps
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« Antworten #1 am: 03. August 2006, 19:45:55 »

Hallo,
das durch Sie angesprochene Gesetz (Vorlage) wurde im Rahmen der Gesundheitsreform diskutiert.
Es soll den Wechsel von Privat zu Privat und Privat zu Geztlichen (Krankenversicherungen) ermöglichen. Dabei soll es für die Privaten (!) keine Aufnahmebeschränkungen mehr geben.
Jeder der will und muß kann dann ohne Gesundheitsprüfung in den Standarttarif der Privaten.
Dies ist aber alles noch nicht beschlossen.
Den Standarttarif gibt es aber schon mehrere Jahre.

Zu Ihrer Frage: Grundlage der Aufnahme in die private Krankenversicherung ist das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
Auf dieser Grundlage berechnet sich der Individualbeitrag.
Bestand keine Vorversicherung, fordern die meisten Privaten ein ärztliches Zeugnis zusätzlich zu den Gesundheitsangaben.
Viele Krankenversicherer machen auch bei Selbständigen inzwischen eine Kurzabfrage bei Infoscore oder Schufa.
Es sollte dennoch prinzipiell kein Problem darstellen, als Notvariante bleibt ja immer noch der Standarttarif (Leistungen werden analog der gesetzlichen Regelung gewährt).
Da ich selber als Büroleiter bei einem großen deutschen Krankenversicherungsunternehmen arbeite, könnte ich Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten.
Dazu müßten Sie mir eine PN schicken mit Geburtsdatum und Gesundheitsangaben, dann könnte ich einen Vorschlag erstellen.

Mit freundlichen Grüßen Andreas
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Sanierer
öfter hier
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« Antworten #2 am: 05. August 2006, 18:20:46 »

Hallo isol,

auch wenn beiträge zur gesetzlichen KK nicht entrichtet wurden, gibt es möglichkeiten in der GKV zu bleiben.

Übrigens, wenn Dein Mann selbständig war, dann sollte er keine Verbraucherinsolvenz, sonder Regelinsovenz beantragen.

Aber ihr solltet Euch anwaltlichberaten lassen. Bei Gericht gibts Beratungsscheine für kostenlose Beratung.

Dein MANN SOllte so schnell wie möglich zur agentur für Arbeit und seine möglichkeiten (auch krankenversicherungstechnisch) erfragen.

die privaten haben keine Familienversicherung.

Gruss Sanierer[addsig]
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wer handelt wird nicht behandelt
ThoFa
weiß was
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Beiträge: 2384

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WWW
« Antworten #3 am: 05. August 2006, 20:25:26 »

Hallo,

was will Ihr Mann denn jetzt beruflich machen, weiter selbständig ? Und wie alt ist er ?

MfG

ThoFa
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