Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:47:44 *
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Autor Thema: Welche Schulden dürfen nicht mit in die Insolvenz?  (Gelesen 1056 mal)
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Deloona79
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« am: 30. Juni 2011, 14:03:49 »

Ich hab -mal wieder- eine Frage... So richtig übel in die Schuldenspirale bin ich ja erst gerutscht,als meine Auto kaputt gegangen ist und ich wg der Reperaturkosten,dann wirklich gar nichts mehr ausser Miete,Strom und Versicherungen zahlen konnte. Dadurch konnte ich dann z.Bsp auch meine Handyrechnung ,Telefonrechnung,etc nicht mehr bezahlen.Bei der Schuldnerberatung wurde mir dann heute gesagt,dass ich diese Rechnungen vor der Antragstellung noch irgendwie begleichen müßte,da die Schulden nicht mitgenommen werden dürfen. Wie kommt das? Dazu kommt,das ich dort erst Anfang Januar wieder weiter begleitet werden könnte bezüglich der Antragstellung wg Insolvenz. Wären das bis dahin Schulden,die mit in die Insolvenz gehen dürften?
Ich weiß,das hätte ich eben mal direkt fragen sollen,aber die Fragen kamen mir erst im nachhinein.. whistle
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Insoman
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« Antworten #1 am: 30. Juni 2011, 15:06:49 »

Ja, Sie müssen diese Rückstände sogar "mitnehmen".
Wenn es sich allerdings um kleine Beträge handelt und Sie die Verträge nicht verlieren möchten, sollten Sie um eine Regulierung bemüht sein.
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Deloona79
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« Antworten #2 am: 01. Juli 2011, 09:30:08 »

Also doch nicht vorher noch ausgleichen?  gruebel Aber warum sagt man mir dann bei der Schuldnerberatung,dass ich nur die Schulden,die vor Januar 2011 gemacht wurden,mitnehmen kann?  dntknw
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GelberHai
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« Antworten #3 am: 01. Juli 2011, 10:37:30 »

Das zeigt nur, dass die Schuldenberatung nicht kompetent genug ist und sich nicht auskennt...
Es MÜSSEN sogar alle Schulden mitaufgenommen werden, die bis kurz vor Antragsstellung aufgelaufen sind. 
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Insoman
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« Antworten #4 am: 01. Juli 2011, 10:47:19 »

Grundsätzlich müssen alle rückständigen Forderungen, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, in dasselbe einfließen.
Evtl. wollte man Sie darauf hinweisen, dass in jüngster Vergangenheit, nach Erkennen der drohenden Zahlungsunfähigkeit abgeschlossene Verträge als Eingehungsbetrug gewertet werden könnten.
Dazu gehören bereits länger laufende Verträge natürlich nicht.
Die angesprochenen Rückstände dürfen, genaugenommen, nur noch quotenanteilig bedient werden.
Ganz konkret:
Wenn Sie heute pfändbare Anteile erwirtschaften, könnten Sie hiervon ALLEN Gläubigern anteilig zukommen lassen, analog zu der Verteilung im Inso-Verfahren.
Bevor Sie jedoch einzelne Gläubiger begünstigen, sollten Sie lieber gar nichts bezahlen.
Davon ausgenommen selbstverständlich sind die Zahlungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B.Miete).
Laufende Verträge wie etwa Telefon etc. dürfen jedoch weiterhin von Ihnen bedient werden, soweit es Neurechnungen betrifft.
Vielleicht haben Sie bei der SB irgendetwas falsch verstanden...
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« Antworten #4 am: 01. Juli 2011, 10:47:19 »



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Deloona79
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« Antworten #5 am: 01. Juli 2011, 11:46:45 »

Danke für Eure Antworten!!

@Insoman...Hab meine SB bei der Schulderberatung heute morgen erstmal angerufen und sie meinte nochmal,dass die aktuellen Sachen wie eben die Handyrechnung erst ausgegelichen werden müssen,bevor der Insolvenantrag gestellt werden kann.  dntknw Komisch,aber naja...  wink
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tomwr
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« Antworten #6 am: 01. Juli 2011, 23:16:16 »

Danke für Eure Antworten!!

@Insoman...Hab meine SB bei der Schulderberatung heute morgen erstmal angerufen und sie meinte nochmal,dass die aktuellen Sachen wie eben die Handyrechnung erst ausgegelichen werden müssen,bevor der Insolvenantrag gestellt werden kann.  dntknw Komisch,aber naja...  wink

Der Hintergrund wird sein, dass der Vertrag mit dem Handyanbieter weitergeführt werden soll, dieser daher nicht im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit aufgenommen wurde und dann natürlich auch nicht als Gläubiger im Verfahren auftauchen kann. Insofern ist der Hinweis auf die Zahlung dieses Gläubigers (der am Verfahren nicht teilnehmen soll) richtig.
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Deloona79
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« Antworten #7 am: 02. Juli 2011, 20:12:45 »

@tomwr.. Das ist aber auch nicht der Fall. Der Handyanbieter hat mir den Vertrag bereits gekündigt. dntknw Sie meinte es wäre generell so,dass nur die Schulden bis Ende 2010 mit in die Insolvenz genommen werden könnten. Alle "Neu"-Schulden müßte ich vorher abtragen,sonst wäre es nicht möglich den Insolvenzantrag überhaupt zu stellen.
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PleiteTina
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« Antworten #8 am: 02. Juli 2011, 20:38:35 »

Wechsel den Schuldnerberater und frag mal, ob er nen Schulabschluss hat!!
Der hat vermtlich keine Lust oder keine Briefmarken um alle Gläubiger anzuschreiben...soetwas ist einfach nur erbärmlich!!! dem sollte man vieleicht den Tip geben eine Umschulung zum Komiker oder besser zum Bundeskanzler zu machen....da braucht er nicht zu denken oder sinnvoll handeln!!!
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Insoman
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« Antworten #9 am: 02. Juli 2011, 22:04:58 »

Zitat
Dazu kommt,das ich dort erst Anfang Januar wieder weiter begleitet werden könnte bezüglich der Antragstellung wg Insolvenz.
Wie jetzt... Du sollst noch bis nächstes Jahr auf die Antragstellung warten?
Ist das eine subventionierte Stelle?
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Deloona79
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« Antworten #10 am: 03. Juli 2011, 06:13:32 »

@Insoman..Ja,die Diakonie. Dort gibt es wohl nur eine bestimmte Mitarbeiterin,die sich um die Insolvenzabwicklung kümmert und die hat so viel zu tun,dass sie erst ab Januar wieder neue Fälle dazu nehmen kann. Aber ich hab schon diese schriftliche Bestätigung von der Diakonie bekommen ,in der steht das ich in absehbarer Zeit da nicht beraten werden kann.Damit kann ich dann zum Amtsgericht gehen,um den Beratungsschein für einen Anwalt zu beantragen. Mal gucken,was der mir dann genau zu dem Thema sagt.  wink
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makro
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« Antworten #11 am: 03. Juli 2011, 09:10:02 »

Mann oh Mann, wenn ich hier immer wieder lese wie "kompetent" viele dieser sogenannten Schuldnerberater sind, dann wundert mich wirklich nicht das so vieles schief läuft oder die Schuldner nicht umfassend informiert sind. Da bin ich ich ja sehr oft mit meinen bescheidenen Kenntnissen besser informiert, ich bin aber kein Schuldnerberater sondern nur insolvent.

Traurig!

Scheinbar kann sich heute jeder Schuldnerberater nennen ohne genaue Kenntnisse.
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Maurice Garin
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« Antworten #12 am: 03. Juli 2011, 13:18:27 »

Scheinbar kann sich heute jeder Schuldnerberater nennen

ja, deshalb gibt es ja auch so viele davon
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