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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:48:06 *
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Autor Thema: Welche Summe bindend für Insolvenz?  (Gelesen 1127 mal)
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tom68
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« am: 10. März 2011, 12:52:58 »

Hallo,
ich habe bei den Gläubigern teilweise die Hauptsumme abbezahlt, das war etwa vor 10 Jahre.
Es wird weiterhin die Hauptforderung in voller Höhe gefordert als würde den Betrag den ich bezahlt habe nicht existieren, die Zahlung wurde an die Gläubiger Vertretung oder direkt an den Gläubigern bezahlt, jetztigen Forderungen kommen von den Inkasso Unternehmen.
Alle Forderungen sind tituliert und sind durchgehend älter als 10 Jahre.


Welche Summe ist den bindend für die Insolvenz?
Habt Ihr auch solche erfahrungen das die Hauptsumme weiterhin voll angerechnet wird trotz das ein teil bezahlt wurden ist?
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Fallera
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« Antworten #1 am: 10. März 2011, 13:56:04 »

Insolvenzverfahren durchgeführt?
Restschuldbefreiung erteilt?
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
tom68
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« Antworten #2 am: 10. März 2011, 14:35:07 »

Insolvenzverfahren durchgeführt?
Restschuldbefreiung erteilt?

Nein wurde noch nicht durchgeführt.
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deagle
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« Antworten #3 am: 12. März 2011, 08:33:59 »

Solange der Schuldner nichts anderes angibt, werden legitimerweise bei einer Ratenzahlöung zuerst Kosten und Zinsen, dann die Hauptforderung bedient.
Es könnte also durchaus sein, das Du in der Vergangenheit nur Kosten und Zinsen bezahlt hast.

Hat es in de letzten zehn Jahren kontakt mit den Gläubigern, wenn nicht könnte man verwirkung in betracht ziehen.

Füpr ein Insolvenzverfahren ist es irrelevant um welche Art von Forderungen es sich handelt.
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