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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:48:34 *
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Autor Thema: Welche Zuschläge sind frei??  (Gelesen 469 mal)
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TomPrivat
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Danke
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« am: 22. Februar 2010, 17:13:31 »

Moin Moin, ich melde mich nochmals an euch, weil ich leider in der Suche nicht das treffende gefunden habe.
Und zwar folgendes: Wie sieht es aus mit Zulagen für Wochenend-und Feiertagsarbeit?
Ich Arbeite in einem Saisonbetrieb, und wenn diese jetzt wieder los geht, Arbeite ich 7 Tage die Woche durch, auch Feiertags. Dafür bekomme ich 100€ als Zuschlag dazu, auf der Abrechnung steht dann Zuschlag Frei 100€. Sind diese 100€ dann vom Nettolohn abzuziehen??
Zur zeit sieht das volgender Maße aus: Abrechnung 1600€ Monatslohn, Zuschlag Frei 100€ Brutto 1700€-
Netto: 1300€
Mein TH geht also von den 1300€ Netto aus, und stuft mich also auch so in der Tabelle ein.
Ist das so richtig, oder müsste der TH von den 1300€ Netto noch die 100€ abziehen, und mich dann bei 1200€ Einstufen??
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paps
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 22. Februar 2010, 19:58:05 »

m.E. ist die Rechnung richtig, da es keine Erschwerniszuschläge sind.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Insokalle
weiß was
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« Antworten #2 am: 22. Februar 2010, 20:00:13 »

Zuschlag frei = steuer- und/oder sozialversicherungsfrei




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