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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:49:28 *
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Autor Thema: Wem steht Einkommenssteuererstattung zu?  (Gelesen 1136 mal)
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dagchen
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« am: 05. Juli 2009, 21:49:06 »

 rougi

Guten Abend, ich bin neu hier im Forum und habe auch ein paar Fragen. Ich habe versucht Antworten im Forum zu meinen Problem zu finden und muss deshalb ein neues Thema anfangen. Sollte dieses aber bereits irgendwo stehen und ich es nicht gefunden haben, bitte ich um Entschuldigung. Hier meine Fragen:

Seit dem 07.01.08 befinde ich mich in der Regelinsolvenz, Verfahren ist bisher noch nicht abgeschlossen.
Meine Ehemann seit dem 18.04.08 in der Verbraucherinsolvenz, Verfahren aufgehoben mit Beschluß, nun in der WVP.
Wir haben beide den gleichen Treuhänder. Bei der Einreichung der Unterlagen zur Einkomenssteuererklärung für 2008 haben wir einen Antrag an das FA zur Aufteilung der Steuerschuld/Erstattung mit der Bitte um Weiterleitung an das FA beigelegt. Nun haben wir den Steuerbescheid von 2008 mit einer Erstattung erhalten.
Uns irritiert nun folgendes: der Steuerbescheid ist auf Ehepaar (also beide Namen) ausgestellt und in den Erklärungen kein Wort zur Aufteilung der Steuerschuld/Erstattung. Sieht es so aus, als ob der Treuhänder dieses Schreiben an das FA nicht mitgeschickt hat? Gleichzeitig hat der Treuhänder auf dem Steuerbescheid, da eine Erstattung vorliegt, den Namen auf mich (Ehefrau) einfach abgeändert und möchte wahrscheinlich diese Erstattung auf meine Gläubiger verteilen. Darf er den Namen einfach abändern, hat mein Ehemann - da WVP- nicht ein Anrecht auf anteilmäßige Erstattung auf 04/08 bzw. 05/08? Bei mir sieht es so aus, daß ich gerinfügig unter der Pfändungsfreigrenze verdiene und somit keine Gelder in die Insolvenzmasse einfließen.
Können wir gegen die Abänderung des Steuerbescheides durch den Treuhänder in Einspruch gehen und wie?

Vielen Dank für die Auskünfte schon mal im Voraus!
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Insokalle
weiß was
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« Antworten #1 am: 06. Juli 2009, 19:07:37 »

Was meinen Sie mit: der TH hat den Bescheid einfach abgeändert?
Darauf rumkritzeln kann er soviel er will, es hat aber keine rechtliche Bedeutung.

Fragen Sie beim FA ggf. nach den Aufteilungsanträgen nach. Vielleicht hat der TH die Anträge tatsächlich nicht ans FA weitergeleitet. Das FA muss zumindest den Antrag Ihres Mannes berücksichtigen, denn sein Verfahren ist aufgehoben. Ggf. muss der Antrag neu gestellt werden.

Ob Steuererstattungen Ihrem Mann gehören oder nicht, hängt nicht von der Eröffnung ab. Wichtig sind folgende Angaben:
Wann ist das Verfahren aufgehoben? Ist Nachtragsverteilung angeordnet?
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dagchen
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« Antworten #2 am: 06. Juli 2009, 21:42:08 »

Hallo Insokalle, vielen lieben Dank für Ihre Ausführungen, die mir sehr geholfen haben.
Zur Ergänzung noch folgendes:
Das Verfahren meines Ehemannes wurde mit Beschluss aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Nachtragsverteilung ist darauf nicht angeordnet - dies müsste dann ja sicher auf dem Beschluss mit vermerkt sein. Oder sollte dies woanders stehen?

Der TH hat auf dem Steuerbescheid mit Hand den Namen meines Ehemannes leserlich durchgestrichen sodaß dieser nun  auf meinen Namen läuft (der Bescheid lief auf beide Namen). Ich vermute deshalb, daß das Steuerguthaben nur für meine Gläubiger verteilt werden soll und meine Ehemann keine Gutschrift erhält.

Viele Grüße von Dagchen

 coffee
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