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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:52:48 *
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Autor Thema: Wenn kein Bankkonto bei Insoeröffnung vorhanden ist ?  (Gelesen 493 mal)
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« am: 13. Januar 2010, 13:30:12 »

 hi

Moin zusammen,

Status: 09.12.09 Antragstellung auf PI
            30.12.09 Verzicht Planverfahren durch Gericht
                           Eröffnung Inso ca. 4 Wochen.( lt. paps,herzlichen Dank)

Einnahmen: 560.-  ALG1 u 60.- Wohngeld

Frage: 1. Ich möchte mein Girokonto kündigen,um den ganzen hickhack mit
               Kontosperrung Bank sowie Freigabe durch Th zu umgehen.
               Kann ich das in dem mom.Status?

Frage: 2.Nach dem Gespräch mit TH würde ich ein Konto auf Guthabenbasis
              o. ähnliches neu eröffnen.
              Ist das neue Konto dem Th mitzuteilen?

Frage:3.Hat der TH dann die Möglichkeit das neue Konto in irgendeiner Form
             sperren zu lassen?

Frage:4.Lohnt sich diese Vorgehensweise o ist davon abzuraten?


Hab schon gegooglet u im Forum gesucht,finde aber keine passende
Antwort,da jede Sache anders gelagert ist.
Alles an Einkommen könnte ich bargeldlos erhalten.
Überweisungen ( Strom,Miete usw) könnten über Konto Dritter
erfolgen.

     
Bedanke mich im voraus wink
                   
mean.........
                                                       
               
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« Antworten #1 am: 13. Januar 2010, 17:06:39 »

zu 1.) würde ich so nicht tun, paralleles Konto eröffnen und dem Gericht  / TH mitteilen. Alles andere hat einen faden Beigeschmack.
zu 2.) nein, nur auf Anfrage
zu 3.) wenn Vermögen darauf ist ja, sonst nicht, er sperrt ja auch nicht selber, sondern die netten Bankangestellten tun das für Ihn
          und warten seine Entscheidung ab.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #2 am: 13. Januar 2010, 17:49:45 »

 hi
Danke paps,

Zu Frage 3.:

Ich gehe jetzt davon aus, das mir auch  noch nach Eröffnung PI u Termin TH
nicht möglich ist ein neues Konto zu eröffnen,da ja der neuen Bank über
Insolvenzbekanntmachungen o Schufa meine PI bekannt ist.

Sodass auch dieses Konto die Freigabe durch den TH bedarf,wenn man
denn eins bekommt.

Dann würde ja keine Bank ein Konto gestatten und wenn Sie es doch macht,das Konto
direkt bei Eröffnung sperren und auf Freigabe durch TH warten.

Sehe ich das so richtig? undecided

 Bis bald

 mean.......
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« Antworten #3 am: 13. Januar 2010, 22:34:23 »

Nicht ganz.
Wenn eröffnet ist und ein Konto angelegt wird, muß nicht zwangsläufig gesperrt werden.
Es kommt halt auf die Bank und die Offenheit bei Eröffnung an.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 14. Januar 2010, 15:26:10 »

 hi

Danke für deine Antwort,paps

Ich gehe davon aus, das das beste wäre, sich nach der Eröffnung der Inso
ein zweites Konto zu besorgen.

Hab da mal gestöbert und bin auf Aktiv Konto von DB gestossen.
Geht online u niedrige Gebühr.
Sind Erfahrungswerte darüber vorhanden?

Gruss

mean........



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« Antworten #4 am: 14. Januar 2010, 15:26:10 »



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paps
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« Antworten #5 am: 14. Januar 2010, 17:02:18 »

gehört zu denen , die hier auch mehrfach empfohlen wurden.
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