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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:52:55 *
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Autor Thema: Wer bekommt den Steuerbescheid zugeschickt?  (Gelesen 1377 mal)
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Henning1967
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« am: 20. Oktober 2010, 09:33:51 »

Hi
Nochmal eine Frage.
Ich warte schon seit Ende Juni auf meinen Steuerbescheid für 2009.
Mein TH hatte mir gesagt die machen sie immer selber.
Aus reinen haftbaren Gründen wird er sich da nicht einmischen.

Wer bekommt den Steuerbescheid?
Der TH oder ich?

Gruss Henning
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horst69
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« Antworten #1 am: 20. Oktober 2010, 11:47:17 »

Hallo !


Du bekommst den Bescheid vom Finanzamt zugeschickt !

Musst Ihn aber dem TH vorlegen.

Gruß Horst
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deagle
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« Antworten #2 am: 20. Oktober 2010, 14:11:58 »

Verfahren schon aufgehoben?
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Henning1967
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« Antworten #3 am: 20. Oktober 2010, 14:38:52 »

Zitat
Verfahren schon aufgehoben?

Nein

Ich bin jetzt seit 7 Monaten im offenen Verfahren.
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horst69
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« Antworten #4 am: 20. Oktober 2010, 14:43:35 »

Trotzdem bekommst du den Bescheid zugeschickt !
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. Oktober 2010, 14:43:35 »



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deagle
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« Antworten #5 am: 20. Oktober 2010, 14:50:51 »

Ja, aber wenn das FA seinen Job richtig macht höchstwahrscheinlich durch den TH  wink

Nachzulesen unter den §§ 80 InsO und 34 AO
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2010, 14:52:37 von deagle » Gespeichert
Onkelpuh
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« Antworten #6 am: 23. Oktober 2010, 23:23:38 »

denke mal da läuft irgend etwas schief in dem laufenden Verfahren

1. ist solange das Verfahren läuft der TH/IV für die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung zuständig
2. bekommt auch der TH/IV den Steuerbescheid zugeschickt und leitet diesen dann an den Schnuldner weiter

nach Abschluß des Verfahrens und somit dann in der WVP geht alles wieder auf den Schuldner über außer es ist im Abschlußbericht anders festgelegt vom Gericht
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malud
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WWW
« Antworten #7 am: 24. Oktober 2010, 13:33:55 »

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Ihr Vermögen auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Nach § 34 Abs. 3 InsO sind Steurbescheide, die die Insolvenzmasse betreffen, dem Insolvenzverwalter bekannt zu geben. Es kommt daher in der Praxis häufig vor, dass die maschinell erstellten Steuerbescheide handschriftlich abgeändert werden und der Insolvenzverwalter als Empfänger des Steuerbescheids eingetragen wird (Beispiel: "Der Bescheid ergeht an Sie als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen ...").

Onkelpuh hat also völlig Recht: Wenn das Finanzamt alles richtig macht, bekommt der TH/IN den Steuerbescheid. 
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