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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 00:27:22 *
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Autor Thema: Wer ist unterhaltsberechtigt?  (Gelesen 1292 mal)
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Rosenfee
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« am: 22. Dezember 2006, 12:04:45 »

Hallo zusammen,

brauche Euere Hilfe!!!

Mein Mann und ich haben beide Verbraucherrinsolvenz.
Wir sehen nun wieder Licht am Horizont, weil wir beide Arbeit gefunden haben.

Ich habe eine sehr gut bezahlte Stelle seit einem dreiviertel Jahr.
(Arbeite allerdings ca. 50-60Std Woche)

Mein Brutto Einkommen beträgt 2000.-€ mein erarbeiteter Bonus noch einmal über 1000.-€

Mein Mann hat ebenfalls seit 9 Monaten eine Teilzeitstelle und verdient 800.-€ brutto
Im nächsten Jahr hätte er die Möglichkeit auch in Vollzeit dort zu arbeiten.
Unser Sohn (18J.) 2. Lehrjahr Brutto 400.-€

Was muss nun monatlich an Insolvenzverwalter gezahlt werden?
Wer ist unterhaltberechtigt?
Wird mein erarbeiteter Bonus mit angerechnet?

Würde mich sehr freuen über Auskünfte, da ich mit der Pfändungstabelle nicht klar komme.

Wünsche allen ein wunderschönes Weihnachtsfest und ein gesundes und sorgenfreies glückliches Neues Jahr

Euere Rosenfee[addsig]
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 22. Dezember 2006, 21:13:24 »

Hallo,

dies ist leider nicht ganz klar, ber ich würde es so sehen:

Sie sind Ihrem Mann und Ihrem Sohn unterhaltspflichtigt. Ihr Mann ist Ihren Sohn unterhaltspflichtig. Aber ein Insolvenzverwalter könnte aufgrunde der unterschiedlichen Einkommenssituationen durchaus einen anderen Antrag bei Gericht stellen.

Ja, der Bonus wird mit angerechnet.

MfG

ThoFa[addsig]
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« Antworten #2 am: 23. Dezember 2006, 19:42:18 »

Danke für die schnelle Nachricht.
Rate mir bitte mal was kann ich tun.
Wenn ich ehrlich bin muss ich mir den Bonus verdammt hart erarbeiten.
Ich habe mich echt in den letzten Monaten (ich war immer so mein Mann ebenfalls) überarbeitet.
Wir sind böse in diese Situation gekommen.
Sollte ich beiden unterhaltsberechtigt sein würde es bedeuten, daß ich in diesem Monat über 200.-€ weniger an meinen Insolventverwalter zahlen muss.
Schreibe mir bitte zurück.

Wünsche schöne Weihnachten und alles Liebe
Rosenfee[addsig]
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« Antworten #3 am: 23. Dezember 2006, 20:23:22 »

Hallo,

ich habe gerade im Forum gelesen, daß Überstunden nur zur Hälfte berechnet werden.
Wie kann ich das verstehen?

Meinen Bonus erreiche ich ja nur durch meine Stunden.
Es sind in der Woche ca. 50-60

Liebe Grüsse Rosenfee
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 23. Dezember 2006, 20:23:22 »


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ThoFa
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« Antworten #4 am: 25. Dezember 2006, 13:08:50 »

Hallo,

es kommt darauf an wie dieser Bonus bezeichnet ist. Wenn sie als Überstunden bezeichnet werden, sind sie tatsächlich nur zur Hälfe pfändbar.

Für die Berechnung des pfändbaren Einkommens ist zunächst mal der Arbeitgeber zuständig. Was wurde denn in der Vergangenheit berechnet ? Sie sind doch nicht erst seit diesen Monat in der Insolvenz, oder doch ?

MfG

ThoFa [addsig]
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Rosenfee
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« Antworten #5 am: 26. Dezember 2006, 18:55:56 »

Hallo,

danke für die Antwort,

ES wird ja nicht gepfändet, sondern ich bezahle die Summe an meinen Insolvenzverwalter und das laut Pfändungstabelle.
Die Lohnbescheinigung wird hingeschickt und dann bekomme ich die Rechnung.

Nur wie wird das berechnet wer unterhaltsberechtigt ist?
In welcher Höhe?
Von welcher Summe kann ausgegangen werden?
Ich habe ein Festgehalt plus Leistungsbonus. Diesen Leistungsbonus erreiche ich nur mit den vielen Stunden.


Liebe Grüsse Rosenfee[addsig]
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Grisu
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« Antworten #6 am: 26. Dezember 2006, 23:26:24 »

Das wird nicht berechnet.... du hast zwei unterhaltsberechtigte Personen und dein Mann auch....und zwar solange bis der TH einen Antrag beim Insolvenzgericht stellt das du (und dein Sohn evt. teilweise) nicht mehr zu berücksichtigen sind. Der TH beschließt das nicht sondern das Gericht, der TH kann nur beantragen. Bis dahin bleibt es bei zwei Unterhaltsberechtigten, für jeden von euch.

LG
Grisu[addsig]
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