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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:53:53 *
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Autor Thema: Wer ist unterhaltspflichtig?  (Gelesen 1743 mal)
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Gerda
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« am: 20. September 2007, 15:14:21 »

Hallo!
Mal eine (vielleicht total doofe?) Frage:
Wer gilt als unterhaltspflichtig? Mein Kind ist klar. Und mein Ehemann? Der hat doch ein eigenes Einkommen? In Kürze verdiene ich € 1.580,00 monatl. netto. Wenn mein Mann als unterhaltspflichtiger dazugezählt würde, wäre der zu pfändende Betrag ja total gering. Kann das sein? Das irritiert mich etwas.
Danke für eine Rückmeldung.
Gruß, Gerda
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 20. September 2007, 16:02:12 »

Hallo Gerda,

wenn der Ehepartner eigene Einkünfte hat, kann auf Antrag des TH das Gericht gem. § 850c Abs. 4 ZPO darüber befinden, ob der Ehrpartner ganz/teilweise zu berücksichtigen ist. Ich gehe mal davon aus, der Ehepartner hat einen Vollzeitjob und verdient entsprechend gut um seine Existenz zu sichern ? Dann würde das Gericht sicherlich zu dem Ergebnis kommen, den Ehepartner nicht zu berücksichtigen.

Gruss
Feuerwald




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paps
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« Antworten #2 am: 20. September 2007, 17:46:58 »

Zitat
Wer gilt als unterhaltspflichtig? Mein Kind ist klar. Und mein Ehemann? Der hat doch ein eigenes Einkommen?

-------------
in einem anderen Forum erhielt ich mal folgende Antwort:
Zitat
Diese ergibt sich aus § 1360 BGB (Unterhaltspflicht der Ehepartner) und §1602 BGB (Bedürftigkeit).
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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