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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:54:06 *
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Autor Thema: Wer kann mir Sagen was mir bleibt?  (Gelesen 974 mal)
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ossi210768
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« am: 17. Oktober 2008, 22:06:12 »

Hallo,
ich habe folgenden Brief an das Insolvenz Gericht geschickt und warte nun auf Antwort.
Wer von euch kennt sich diesbezüglich, vielleicht aus eigeneren Erfahrungen aus und kann mir sagen was ich als Eigenanteil behalten kann!






xxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxx                                                    xxxxxxxx der 29.09.2008

Amtsgericht xxxxx
Insolvenzgericht
xxxxxxxx
xxxxxxxxxxx


Antrag nach § 850 i ZPO in dem Verbraucherinsolvenzverfahren:
xxxxxxxx, xxxxxx - Geschäfts-Nr.: 8 xxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben stelle ich einen Antrag nach § 850i ZPO auf Pfändungsschutz.

Am 21.08.2006 wurde über meine Person das Verbraucherinsolvenzverfahren unter der Geschäftsnummer 8 xxxxxxx  vor dem Amtsgericht xxxx  eröffnet.

Seit Beginn des Verfahrens war ich bei der xxxxxxxxx als Straßenbahnfahrer tätig. Mein monatliches netto Einkommen nach Abzug aller Lohnnebenkosten und Abzug der Lohnpfändung betrug durchschnittlich ca. 2255€.

Bei meinem Sohn xxxxxx, geb. am xxxxxx  liegt eine körperliche Behinderung vor. Der Grad der Behinderung beträgt 30, zudem wurde Hilflosigkeit festgestellt.
Ebenfalls liegt bei meinem Sohn xxxxxxxxxxxxxx eine körperliche Behinderung vor. Der Grad der Behinderung beträgt ebenso 30, zudem wurde Hilflosigkeit festgestellt.
Bei mir wurde ebenfalls ein 60 Protzentiger Grad der Behinderung festgestellt, mit Merkzeichen G.


Mein Arbeitsverhältnis wird zum 01.09.2008 beendet. Aufgrund der Kündigung durch den Arbeitgeber wurde eine Abfindung in Höhe von noch unbekannter Höhe vereinbart.

Bei einem Gespräch mit der Agentur für Arbeit habe ich erfahren, dass ich von der Abfindung meinen Lebensunterhalt, den Unterhalt für meine geschiedene Frau sowie den Unterhalt für meine zwei behinderten Kinder bestreiten muss. Im Rahmen dieser Beratungen wurde mir außerdem mitgeteilt, dass ich aller Wahrscheinlichkeit nach für einen Zeitraum von ungefähr 18 Monaten keine Leistungen vom Arbeitsamt bzw. im Anschluss von der ARGE erhalten werde.

Nach alledem beantrage ich den höchstmöglichen Betrag dieser Abfindung unter den Pfändungsschutz des § 850i ZPO zu stellen.
Neben meiner Behinderung und der meiner Kinder kommt eine zusätzliche Belastung durch vermehrte Heimfahrten (ca. dreimal die Woche) von xxxxxxxx 100Kilometer  zu tragen. Die Erkrankung meiner Kinder erfordert einen vermehrten Pflegeaufwand. Erschwerend kommt hinzu, dass die leibliche Mutter meiner Kinder, xxxxxxxxx schwer erkrankt ist. Es ist zurzeit nicht absehbar, inwieweit die Pflege und Versorgung der Kinder durch sie in den nächsten Monaten gewährleistet ist.
Ich bitte Sie, diese Umstände im Rahmen Ihres Ermessens bei der Betragsbemessung zu berücksichtigen.

Ich stelle mir einen ungefähren Betrag in Höhe von 40.590,-- € vor. (18 Monate mal 2255€ - Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind mit eingerechnet!)
 
Ich bitte das Gericht, mir diese Summe als Lebensunterhalt zu überlassen. Sollte das Gericht einen anderen Betrag für angemessen erachten, beantrage ich hilfsweise eine Festsetzung auf den von dem Gericht bestimmten Betrag.

Aufgrund der Tatsache, dass mir der Umstand sehr wichtig ist, dass ich mich in der Wohlverhaltenszeit korrekt verhalte, stelle ich schon jetzt im Vorfeld diesen Antrag.

Für den Fall, dass das Gericht weitere Nachweise über die Darbringungen im Antrag benötigt, bitte ich um einen kurzen Hinweis.

Über eine Zeitnahe Antwort wäre ich dankbar.




Um rege Antworten wird gebeten!


Mit freundlichen Grüßen

Ossi210768
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smallville
weiß was
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Beiträge: 490

Danke
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« Antworten #1 am: 17. Oktober 2008, 23:41:15 »

Hallo Ossi,

ich schreibe Dir zwar relativ zeitnah, aber leider weiß ich auf Deine Frage keine Antwort.

Da sind noch so viel Ämter involviert, dass schwer abschätzbar ist wer da mit wem was verrechnet und dann kommt noch die Insolvenz dazu.

Wegen den Ämtern kannst Du Deinen Sachverhalt mal hier schildern:

http://www.elo-forum.org/

http://www.sozialhilfe24.de/

Da sind auch Foren und dort kennt man sich bestens mit den Ämtern aus.

Sofern man hier einen Betrag herauslesen KÖNNTE der Dir bliebe, wissen das sicherlich unsere Fachleute.

Da hast Du 100% bald auch eine Antwort - vor allem bestimmt eine aussagekräftigere als meine ;-)

Lieben Gruß
small
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