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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:54:12 *
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Autor Thema: Wer kann mir dieses Amtsdeutsch näher erklären?  (Gelesen 935 mal)
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kolibrie
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« am: 15. Februar 2008, 13:05:50 »

Hallo,

habe so eben einen Brief vom Amtsgericht erhalten.
Darin steht:

laut Mittteilung des zuständigen Insolvenzgericht ...... wurde die Beendigung des Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beschlossen.

Bitte teilen Sie dem hiesigen Familiengericht bis spätestens.... kurz mit, ob Ihre Kinder eigenes Vermögen besitzen.

Wer kann mir dies kurz erklären, ich verstehe nur noch Bahnhof. Dürfen meine Kinder kein eigenes Vermögen bei Privatinsolvenz besitzen? Wie hoch ist da die Grenze pro Kind. Meine Kinder sind 16 und 14 Jahre. Wie soll ich mich verhalten auf dieses Anschreiben?
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 15. Februar 2008, 13:42:07 »




Dürfen meine Kinder kein eigenes Vermögen bei Privatinsolvenz besitzen?

-> freilich und um dieses Vermögen  vor dem Insolvenzbeschlag zu schützen, meint man, dass Familiengericht müsse fein Obacht geben.


Wie hoch ist da die Grenze pro Kind. Meine Kinder sind 16 und 14 Jahre.

-> da gibt es keine Grenze.


Wie soll ich mich verhalten auf dieses Anschreiben?

-> es beflogen ? Was mich wundert ist, weshalb kurz vor dem ENDE des Insolvenzverfahrens noch schnell das Kindsvermögen zu melden ist. 




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kolibrie
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« Antworten #2 am: 15. Februar 2008, 20:24:25 »

Wie soll ich mich verhalten auf dieses Anschreiben?

-> es beflogen ? Was mich wundert ist, weshalb kurz vor dem ENDE des Insolvenzverfahrens noch schnell das Kindsvermögen zu melden ist.

Verstehe ich nicht. Ich habe das Insolvenzverfahren 2007 eingeleitet. Nach Meiner Meinung dauert doch dies 7 Jahre, oder habe ich alles missverstanden?


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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 15. Februar 2008, 21:21:14 »

"Verstehe ich nicht. Ich habe das Insolvenzverfahren 2007 eingeleitet. Nach Meiner Meinung dauert doch dies 7 Jahre, oder habe ich alles missverstanden?"

oh je

wie kann man einen solchen Schritt gehen ohne zu verstehen, wie das ganz Verfahren strukturiert ist und abläuft.

a) es gibt ein Insolvenzverfahren/ Verbraucherinsolvenzverfahren
b) es gibt ein Restschuldbefreiungsverfahren, welches den Abschluss eines Verfahrens nach a) voraussetzt.

Das Insolvenzverfahren a) dauert ca. 12-18 Monate
Das Restschuldbefreiungsverfahrne b) erstreckt sich auf 6 Jahre (= Laufzeit der Abtretung, rechnerisch beginnend mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Wie gesagt 6 Jahre und nicht 7 Jahre.


Was man Ihnen mit dem Schreiben anzeigt, ist die baldige Aufhebung des Insolvenzverfahrens a).
 Im Schlusstermin dieses Insolvenzverfahrens wird die Restschuldbefreiung angekündigt (falls keine Versagungsantrag folgt).
Danach gleitet man in die sog. Wohlverhaltensphase über.



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